Staat fördert die Basisrente noch stärker – Absetzbarkeit steigt

10.07.2015

■ Der Förderrahmen hat sich erhöht

■ Die Basisrente ist jetzt noch attraktiver

Die Basisrente (Rüruprente) ist für Selbständige und gut verdienende Arbeitnehmer eine rentable Altersversorgung. Diese Aussage gilt selbst für die aktuelle Niedrigzinsphase. Seit Anfang des Jahres gibt es zwei weitere Gründe, die für die Basisrente sprechen:

der Höchstbetrag wurde angepasst und der Anrechnungsbetrag ist auf 80% gestiegen.

Der Höchstbetrag für die Basisversorgung ist zwischen 2005 bis 2014 unverändert geblieben. Mit dem „Zollkodexanpassungsgesetz“, das im Januar in Kraft trat, wurde der förderfähige Höchstbetrag angepasst und an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Mit dieser Anbindung an die knappschaftliche Rentenversicherung steigt der Förderrahmen künftig dynamisch an.

Die Dynamisierung der steuerlichen Förderung stärkt damit die Attraktivität der Basisrente. Künftig können gerade Personen mit einem steigenden Einkommen ihre Beiträge zur Altersvorsorge anpassen und Rentenlücken im Alter besser als bisher vermeiden.

Was änderte ab sich 2015 genau?

In 2015 können bis zu 22.172 Euro p.a. als steuerlich geförderter Beitrag für eine Basisversorgung geleistet werden. Für gemeinsam veranlagte Eheleute oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag.

 

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