Besonderer Schutzbrief
Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände sind für viele Menschen selbstverständlich. Fehlt eine dieser so genannten „Grundfähigkeiten“, verändert dies das Leben grundlegend. Der neue Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich sichert gegen die finanziellen Folgen des Verlustes von insgesamt 12 grundlegenden Fähigkeiten ab. Neben den Grundfähigkeiten Gehen, Sehen und Sprechen werden auch Dinge wie der Arm- und Handgebrauch oder Treppen steigen abgesichert. Zudem greift der Schutzbrief auch bei Beeinträchtigungen durch verringerte geistige Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder im Fall der gerichtlichen Anordnung der Betreuung.
Diese günstige Form der Absicherung kommt auch in Betracht wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Vorerkrankungen oder knapper finanzieller Spielräume auscheidet.
Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Versicherte eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt. Die Frage, ob der Versicherte im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht.
Stellt sich bei der Prüfung des Leistungsantrags heraus, dass der Versicherte schon in der Vergangenheit Anspruch auf monatliche Leistungen hatte, so werden diese auch rückwirkend erbracht. Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute. So können z. B. als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden.
Wichtig: Wenn sich Rahmenbedingungen des Lebens ändern, lässt sich auch der Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich anpassen. Sie gilt etwa bei einer Heirat, der Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Abschluss einer Berufsausbildung. Unabhängig davon kann der Vertrag alle fünf Jahre nach Vertragsabschluss angepasst werden.