Zum 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins (Garantiezins) von 0,9 auf 0,25 Prozent. Das betrifft vor allem Lebens- und Rentenversicherungen, deren klassische Variante mit fester Verzinsung vor dem Aussterben steht. Auch die Riester-Rente ist in ihrer jetzigen Form mit einem 0,25-prozentigen Garantiezins nicht mehr zukunftsfähig. Wer mit dem Abschluss einer „Klassik-Lebensversicherung“ liebäugelt, sollte sich beeilen, denn auf lange Sicht ist der Ergebnisunterschied zwischen einer 0,9- und einer 0,25-prozentigen Verzinsung enorm.
Auch andere Versicherungsgattungen werden in Mitleidenschaft gezogen: Die Prämien für Berufsunfähigkeitspolicen werden infolge der Zinssenkung steigen, denn die Versicherer müssen für die erwarteten Leistungsverpflichtungen Rücklagen bilden, die mit dem Garantiezins verzinst werden. Sinkt dieser, muss ein höherer Anteil der Rücklagen direkt durch Beiträge finanziert werden. Um den absehbar höheren Prämien zu entgehen, empfiehlt sich auch zum Einkommensschutz ein Abschluss vor Jahresende. Risikolebensversicherungen sind zwar ebenfalls tangiert, doch dürfte der Prämienaufschlag hier sehr überschaubar bleiben.
> weiterlesen
Satte 3,9 Prozent Preissteigerung vermeldete das Statistische Bundesamt für den August, der höchste Monatswert seit 1993. Dabei handelt es sich zwar um einen Ausreißer nach oben, doch nach Prognosen des Ifo-Instituts dürfte auch die Inflation des Gesamtjahres 2021 mit 3,0 Prozent so hoch ausfallen wie seit 28 Jahren nicht mehr.
Der Hauptgrund für die Geldentwertung liegt in den günstigen Preisen, die 2020 geherrscht haben – zum einen wegen der temporären Mehrwertsteuersenkung, zum anderen wegen pandemiebedingt niedriger Energiepreise. Gerade diese haben im Zuge der Konjunkturbelebung in diesem Jahr deutlich angezogen. Für 2022 erwarten die Ifo-Forscher wieder einen Rückgang der Inflationsrate auf 2,0 bis 2,5 Prozent.
Zinsschwache Geldanlagen geraten durch diesen beschleunigten Kaufkraftverlust noch stärker unter Druck. Der wächst ohnehin schon durch die um sich greifenden Verwahrentgelte, also Negativzinsen, die auf Bankguthaben erhoben werden. Der Run auf Sachwerte und Aktien dürfte so bald nicht nachlassen.
> weiterlesen
In grünen Wasserstoff als Energieträger werden gewaltige Hoffnungen gesetzt. Ein Viertel der weltweiten Energienachfrage soll nach gängigen Szenarien bis Mitte des Jahrhunderts damit gedeckt werden. Die Bank of America hält ein Umsatzvolumen von 2,5 Billionen US-Dollar für wahrscheinlich. Der Ausweg aus der Klimakrise soll maßgeblich von Wasserstoff geebnet werden.
Damit sollte auch Unternehmen aus diesem Wirtschaftssektor eine goldene Zukunft bevorstehen, könnte man als Börsenbeobachter meinen – und entsprechend investieren. In diesem Jahr allerdings haben Wasserstoff-Anleger wenig Anlass zu Freude gehabt: Die wenigen Themenfonds tendierten negativ, Weltmarktführer Ballard-Power erlitt Kurseinbußen von teilweise mehr als einem Drittel. Umsatz und Gewinn blieben bislang unter den Erwartungen, die erforderlichen immensen Investitionen in Forschung & Entwicklung kann Ballard-Power nur mithilfe externen Kapitals stemmen. Bis zur Wettbewerbsfähigkeit und Praxisreife des grünen Wasserstoffs ist es noch ein weiter Weg – solange sein Zeil nicht erreicht ist, dürften Wasserstoff-Investments robuste Anlegernerven erfordern.
> weiterlesen
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei Neukunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr – zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren – verlangt. Lediglich Guthaben unter 5.000 Euro bleiben davon verschont. Wie das Landgericht Leipzig nun urteilte, ist das rechtmäßig. Auch Sparkassen müssten sich „an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“.
Zwar wollen die Verbraucherschützer in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es wird immer kostspieliger, Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo zudem die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken Negativzinsen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der ordentliche Rechtsweg offenstehe.
> weiterlesen
Bereits legendär in der Krypto-Szene ist der deutsche Programmierer Stefan Thomas, der vor langer Zeit über 7.000 Bitcoins kaufte – heutiger Wert: über 200 Millionen Euro – und sich partout nicht an das Passwort (Private Key) erinnern kann. So bleibt sein Vermögen unerreichbar.
Der Fall schürt Ängste, die viele mit einem Krypto-Engagement liebäugelnde Privatanleger umtreiben: Was, wenn ich nicht mehr an mein Krypto-Guthaben (Wallet) herankomme, weil ich den Private Key vergessen/verlegt habe? Oder wenn meine Online-Verwahrstelle pleitegeht oder gehackt wird?
Abhilfe versprechen aktiv gemanagte Krypto-Fonds, die derzeit vermehrt aufgelegt werden. Szenekundige Manager übernehmen dabei die Auswahl jener Kryptowährungen, die Wachstumspotenzial versprechen. Das ist keine Kleinigkeit, denn der Markt ist mit über 10.000 handelbaren Währungen mittlerweile unüberschaubar geworden. Durch eine kluge Diversifizierung soll das Risiko vermindert und eine Outperformance bewerkstelligt werden, die die Managementgebühren wettmacht. Es bleibt allerdings das Risiko, dass der Kryptomarkt auf breiter Front abstürzt. Für die Altersvorsorge sind Krypto-Fonds also weniger geeignet, vielmehr dienen sie der Spekulation. Immerhin ist das Guthaben aber bei seriösen Anbietern in sicheren Händen und auch bei Passwortverlust noch verfügbar.
> weiterlesen
Hundebesitzer müssen stets auf Überraschungen gefasst sein. Etwa dass dem Vierbeiner etwas schwer im Magen liegt und er es kurzerhand erbricht. Zum Streitanlass kann das werden, wenn der Hund sich gerade auf einem hochpreisigen und empfindlichen Teppich aufhält. So geschah es einem Hundehalter bei Freunden.
Seine Haftpflichtversicherung weigerte sich indes, die teure Reinigung zu übernehmen. Begründung: Versichert sei laut Bedingungen nur „willkürliches“ Verhalten des Tieres, nicht „natürliches“; das Malheur falle in letztere Kategorie. Der Versicherungsombudsmann, den der Versicherte einschaltete, verpflichtete den Versicherer jedoch zur Zahlung – denn nach gültiger Rechtsprechung darf nicht mehr zwischen „willkürlichem“ und „natürlichem“ Verhalten unterschieden werden.
Auf der sicheren Seite sind Frauchen und Herrchen mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung. Sie leistet beispielsweise auch, wenn das Tier auf die Straße läuft und einen kostspieligen Verkehrsunfall verursacht oder mit einem Biss einen Handwerker für Wochen arbeitsunfähig macht. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine solche Versicherung daher vorgeschrieben. In weiteren Bundesländern gilt dies für bestimmte Hunderassen.
> weiterlesen
In Deutschland funktioniert das Gemeinwesen – im internationalen Vergleich – nicht zuletzt deshalb gut, weil sich Millionen von Ehrenamtlichen in den Dienst der Gesellschaft stellen. In Sportvereinen, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in Suppenküchen und bei Tafeln, als Rettungsschwimmerinnen, Bergwächter und, und, und. Die Einsatzmöglichkeiten sind so vielfältig wie die Menschen, die sich einbringen.
Viele Hilfswillige stehen jedoch vor einem Problem: Wie findet man eine sinnvolle Tätigkeit in Wohnortnähe, wenn man sich ehrenamtlich engagieren möchte? Der Münchener Maklerpool Fonds Finanz und die Versicherungsgruppe die Bayerische bieten darauf nun mit ihrer gemeinsamen Tochter Lets GmbH eine komfortable Antwort: „letsact“, eine App, die Hilfswillige mit geeigneten ortsnahen Organisationen wie Vereinen, Sozialverbänden oder Projektgruppen in Verbindung bringt. Auch Arbeitgeber, die über ein Teamevent mit ehrenamtlichem Charakter nachdenken, finden damit passende Angebote. So lassen sich Teambuilding und der Einsatz für einen guten Zweck trefflich verbinden.
> weiterlesen
Der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung steigt und damit die Nachfrage nach passendem Wohnraum.
Demographischer Wandel
Die deutsche Bevölkerung ist schon heute die älteste in Europa- mit weiter steigender Lebenserwartung.In 2060 wird jeder siebte Einwohner über 80 Jahre alt sein.Bis 2060 wird die Zahl der Pflegebedürftigen von 2,8 Mio. auf 4,8 Mio. steigen.
Kosten und –übernahmen für einen Pflegeplatz
PflegekostenUnterkunftInvestitionen (z.B. Instandhaltung etc.)
Die gesetzlichen Pflegekassen übernehmen davon zwischen 125€ (Pflegegrad 1) bis zu 2.005€ (Pflegegrad 5). Die Differenz zwischen den Kosten und dem Pflegegradsatz tragen die Bewohner aus Eigenmitteln wie Renten, Kapitalerträgen, privaten Pflegeversicherungen, Mieten, etc..
7 Vorteile einer Investition in Pflegeimmobilien
Risikoarme Kapitalanlage in einen Wachstumsmarkt.Geringer Aufwand für Vermietung, Veraltung, Renovierung.InflationsausgleichRegelmäßige Mieteinnahmen. Zuschüsse staatlicher Sozialkassen.Besicherung durch GrundbuchLanglaufende Mietverträge über bis zu 30 Jahren.Steuervorteile durch Abschreibung und steuerfreie Verkaufserlöse nach 10 Jahren.
Kontakt
[vfb id=100002]
> weiterlesen
Durch den Boom der nachhaltigen Geldanlagen sind Privatanleger zunehmend mit Fachbegriffen und Kürzeln konfrontiert, die Struktur und Übersicht in der Produktlandschaft verschaffen sollen. Schließlich besteht alles andere als Einigkeit darüber, was Nachhaltigkeit überhaupt ist und sein sollte. Dies sind die fünf Begriffe, die Sie als nachhaltig orientierter Anleger kennen sollten:
ESG: Dieses wichtige Kürzel steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) und wird von vielen Marktteilnehmern mit Nachhaltigkeit gleichgesetzt. In welchen dieser Dimensionen ein Asset punktet und wie man das bemisst, unterscheidet sich allerdings sehr stark zwischen einzelnen Anbietern.
SDG: Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) wurden vor sechs Jahren von den Vereinten Nationen verabschiedet und sollen bis 2030 erreicht werden. Wenn Unternehmen oder Projekte diesen Zielen – zum Beispiel „Keine Armut“, Geschlechtergleichstellung oder Klimaschutz – dienen, können sie also prinzipiell Nachhaltigkeit für sich beanspruchen.
Impact Investing: Am Impact (den Auswirkungen) interessierte Anleger und Projekte fokussieren auf alle Folgen des Handelns, auch abseits der Kerntätigkeit, um so Mensch und Umwelt gerecht zu werden.
Ein-/Ausschlussprinzip: Bei der Portfolio-Zusammenstellung kann das Prinzip gelten, nur Unternehmen einzubeziehen, die bestimmte (zum Beispiel ESG-)Nachhaltigkeitskriterien erfüllen (Einschlussprinzip); oder aber man definiert rote Linien, jenseits deren nicht investiert werden darf (etwa: keine Rüstung, kein Glücksspiel, keine fossile Energie etc.).
Greenwashing: Je gefragter nachhaltige Investments werden, desto größer die Versuchung für Unternehmen, sich einen grünen Anstrich zu geben. Auch notorische Umweltsünder schmücken sich beispielsweise gern mit „Nachhaltigkeitsberichten“. Anleger sind daher aufgerufen, selbst zu prüfen, ob wirklich so nachhaltig gehandelt wird wie behauptet.
> weiterlesen