Ab Januar 2018 gelten neue Besteuerungsregeln für Investmentvermögen und Fonds. Neben den Anlegern unterliegen dann auch die Fonds selbst einer Steuerpflicht in Höhe von 15 Prozent. Die Besteuerung laufender Erträge und von Fondsanteils-Verkaufsgewinnen wird ebenfalls geändert. Zudem werden auch vor 2009 erworbene Alt-Anteile steuerpflichtig. Experten raten jedoch dazu, diese Alt-Anteile nicht aus Steuergründen zu verkaufen.
Insgesamt muss das Gros der Privatanleger nämlich keine Nettoeinbußen befürchten: Durch Teilfreistellungen von der Abgeltungssteuer können sie einen Ausgleich vornehmen. Von der Art des jeweiligen Fonds (Immobilien-, Aktien-, Mischfonds) hängt es ab, wie hoch der nicht zu versteuernde Anteil ist. Wer gar keine Steuern auf Kapitaleinkünfte zu entrichten hat und somit keinen Ausgleich geltend machen kann, muss laut Bundesfinanzministerium im Schnitt lediglich mit einer Nettoeinbuße von drei Euro pro Jahr rechnen.
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Identifizierung künftig stets mit Ausweiskopie
Künftig ist in allen Fällen, in denen der Kunde / Versicherungsnehmer zu identifizieren ist, auch eine vollständige lesbare Kopie vom gültigen Original-Ausweisdokument anzufertigen (Foto/Scan genügt). Diese ist vom Vermittler aufzubewahren und zwingend mit dem Antrag einzureichen. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats durch den Kunden genügt im Rahmen der Geldwäscheprävention ab sofort nicht mehr, ist jedoch weiterhin empfohlen. Die Pflicht zur Einreichung der Ausweiskopie gilt spartenübergreifend, soweit der Vermittler eine Identifizierung durchführt, insbesondere in den Sparten Leben, Investmentfonds, Bankprodukte und Sachwerte.
Schwerpunkt Sparte Leben
Die Neuerungen haben ihren Schwerpunkt in der Sparte Leben einschließlich der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Welche Produkte konkret betroffen sind und eine Ausweiskopie erfordern, wird in Kürze die Praxis zeigen. Die Versicherer veröffentlichen derzeit entsprechende Übersichten und werden in den kommenden Tagen und Wochen ihre Vertriebsunterlagen, Anträge und Prozesse anpassen. Nach unserer bisherigen Beobachtung sehen die Versicherer die neuen Identifizierungspflichten bei allen Altersvorsorgeverträgen. Im Bereich der bAV gehen die Gesellschaften davon aus, dass eine Identifikation (wie bisher) zunächst über einen Handelsregister-Auszug und aufgrund der Beitragszahlung durch den Arbeitgeber ausreichend ist. Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung erscheint nicht betroffen.
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Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist hart umkämpft – was sich für die Kunden auszahlt. Denn die Versicherer haben sich in den letzten Jahren einen regelrechten Wettlauf um die besten BU-Angebote geliefert. Dadurch steigt das Niveau der Tarife kontinuierlich an.
Objektiv bestätigt wurde das kürzlich erneut vom renommierten Ratinghaus Morgen & Morgen. Dessen Analysten haben 524 BU-Tarife von 69 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund zwei Drittel der Angebote, genauer: 342, erhielten die Höchstbewertung von fünf Sternen. In die Noten flossen neben den Bedingungen (50 Prozent) auch die BU-Kompetenz der Anbieter (30 Prozent), die Solidität der Versicherer und die Antragsfragen (jeweils 10 Prozent) ein.
Eine BU-Versicherung stellt den „Goldstandard“ in der Absicherung der Arbeitskraft dar und wird auch von Verbraucherschützern jedem dringend empfohlen, der auf sein Einkommen angewiesen ist.
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In den USA ist sie bereits vollzogen; nun fragen sich die Finanzmarktteilnehmer, wann angesichts der positiven Konjunkturentwicklung in Euroland und der gestiegenen Inflation auch die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinswende einleitet. Offenbar rückt der Zeitpunkt näher – in gaaanz langsamen Schritten. Die EZB ließ durchsickern, dass die lockere Geldpolitik mittelfristig beendet werden soll. Ab Juli sollen dazu Verlautbarungen erfolgen, mit denen die „psychologische Grundlage“ geschaffen wird.
Der Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen, derzeit noch im Volumen von 60 Milliarden Euro monatlich, soll dann ab Anfang nächsten Jahres schrittweise zurückgefahren werden. Wann auch der aktuell bei null Prozent liegende Leitzins angegangen wird, steht noch in den Sternen. Vor Ende 2018 jedenfalls wird in dieser Hinsicht nichts passieren. Bis Anleger und Sparer erste Ergebnisse einer Zinswende sehen, ist also noch viel Geduld gefragt.
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Endet der Boom? So fragte sich mancher Beobachter des Immobilienmarktes vor wenigen Wochen. Im März war in allen Segmenten ein Preisrückgang verzeichnet worden – erstmals seit über drei Jahren. Die teilweise überhitzten Märkte in den gefragten Metropolen schienen etwas abzukühlen.
Dass damit indes keine Trendumkehr verbunden ist, zeigte dann der April: Alle Teilmärkte bewegten sich wieder nach oben, Eigentumswohnungen sogar um mehr als zwei Prozent. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser stiegen zum Vormonat im Bestand um 0,73 und im Neubau um 0,42 Prozent. Der Gesamtmarkt legte ein Plus von 1,07 Prozent hin.
Damit lagen die Preise über alle Segmente hinweg um über acht Prozent höher als im Vorjahresmonat – und ein Ende des Nachfrageüberhangs in den beliebten Städten ist nicht in Sicht. Für eine mittelfristig weniger dynamische Marktentwicklung spricht hingegen, dass mehr und mehr internationale Investoren wegen des mittlerweile hohen Preisniveaus einen Bogen um Deutschland machen.
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Das Rentenniveau sinkt kontinuierlich. Schon die optimistischen Prognosen für die Gesetzliche Rentenversicherung laufen auf deutliche Einschränkungen für zukünftige Rentnergenerationen hinaus. Was dabei leicht aus dem Blick gerät: Viele Deutsche – genauer: fast ein Viertel – müssen Abschläge hinnehmen, weil sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Dass nicht alle das freiwillig tun, sondern nicht wenige Frührentner schlichtweg am Ende ihrer körperlichen und/oder psychischen Kräfte sind, ist ein offenes Geheimnis.
Im Schnitt beträgt das Rentenminus (Stand 2015) 7,65 Prozent, der Ruhestand wird dabei um durchschnittlich 25,5 Monate vorgezogen – woraus sich entnehmen lässt, dass pro Monat eine Kürzung von 0,3 Prozent vorgenommen wird. Dieser möglicherweise relevante Faktor sollte bei der Altersvorsorge berücksichtigt werden. Andernfalls könnte die Rentenlücke am Ende noch größer ausfallen als erwartet.
Wir helfen ihnen gerne bei der Planung Ihres Ruhestands.
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Lange Zeit galten europäische Aktien und Märkte als zu krisenanfällig – siehe Griechenland, Spanien, Portugal, Irland oder Italien – und zu wenig dynamisch, um in größerem Stil dort zu investieren. Verglichen mit den US-amerikanischen waren die europäischen Unternehmensgewinne in den letzten Jahren nicht sehr attraktiv für internationale Anleger.
Doch spätestens seit der Wahl Emmanuel Macrons in Frankreich richten die Investoren ihren Fokus wieder vermehrt auf das Potenzial der „Alten Welt“ – auch angesichts der ungewissen Aussichten in den USA, wo die widersprüchlichen Ankündigungen nach wie vor keinen konkreten wirtschaftspolitischen Kurs erkennen lassen. Schon die Wahl in den Niederlanden, bei denen die moderaten Kräfte gestärkt wurden, sorgte für einen Schub. Der europäische Aktienindex EuroStoxx 50 hat den US-Index S&P 500 seitdem hinter sich gelassen, ein Trend, der sich nach dem Sieg Macrons im ersten Wahlgang noch beschleunigte. Neben der politischen Stabilisierung lockt Anleger aber auch die erfreuliche Entwicklung der Unternehmensgewinne nach Europa, während in den USA mit einer schwächeren Gewinndynamik gerechnet wird.
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Um satte 6 Prozent gingen die Beschwerden beim Versicherungsombudsmann im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr zurück. Während 2015 noch 20.827 Fälle bei Ombudsmann Günter Hirsch landeten, waren es im vergangenen Jahr nur noch 19.579. Nicht erfasst sind dabei Beschwerden hinsichtlich einer privaten Krankenversicherung, da es dafür einen eigenen Ombudsmann gibt.
Die meisten Beschwerden bezogen sich auf die Sparte Rechtsschutz(2.094), gefolgt vom Bereich Lebensversicherungen (1.980). Mit weitem Abstand steht die Gebäudeversicherung (582) auf Rang drei. Auf Kfz-Haftpflicht entfielen 539, auf die Kaskoversicherung 474 Beschwerden.
Am unteren Ende der Skala rangieren Unfallversicherung (375) und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die lediglich 212 Beschwerden betrafen – angesichts von über 17 Millionen BU-Verträgen eine Quote, für die man reichlich Nachkommanullen braucht.
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Zum 20. Mal befragte die Unternehmensberatung A.T. Kearney kürzlich Konzerne und Investoren aus 30 Ländern nach ihren Investitionsvorhaben in den nächsten drei Jahren. Erfasst wurden nur Direktinvestitionen, also Übernahmen und Gründungen von Unternehmen, und keine reinen Finanzinvestitionen. Die interviewten Konzernschwergewichte stehen für rund 90 Prozent aller ausländischen Direktinvestitionen.
Erneut landen die USA auf Rang eins, was auch nach dem Trump-Wahlsieg keine Überraschung darstellt – immerhin verspricht der neue US-Präsident jede Menge Wachstumsimpulse. Unerwarteter kam da für Beobachter schon der Erfolg des Investitionsstandorts Deutschland: Erstmals bei dieser Erhebung landet er auf dem zweiten Platz und damit vor China. Im Vorjahr war es noch Rang vier. Der Beliebtheitssprung könnte daraus resultieren, dass Deutschland ein großer Nutznießer des britischen EU-Austritts sein dürfte. Daneben sprechen laut den Studienautoren die hohe Produktivität, die robuste Konjunktur, die gute Ausbildung der Arbeitskräfte und unternehmensfreundliche Regulierung für den Standort.
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