Kategorie: Allgemein

Fintech App bestellen

27.08.2017 | Kunden sehen Finanz-Apps als Zukunft

Kaum ein Versicherer verzichtet im Jahr 2017 noch auf eine eigene App für die Kunden. Der Nutzwert ist nicht überall gleich groß, doch gute Angebote können das Leben der Anwender wirksam vereinfachen. Diese sehen ebenfalls das Potenzial und wünschen sich mehr Digitalisierung. So würden rund 90 Prozent laut einer aktuellen Umfrage gern über einen Online-Zugang zu ihren Versicherern verfügen. Die besonders internetaffinen 18- bis 34-Jährigen fänden zu 71 Prozent anonyme Schnelltests praktisch, mit denen sich die Versicherbarkeit etwa bei Vorerkrankungen unkompliziert prüfen lässt. Mehr als jeden zweiten Befragten treiben jedoch Datenschutzbedenken um. Immerhin geht es oftmals um sehr sensible Informationen, die mit dem Versicherer getauscht werden, beispielsweise bei der Übermittlung von Arztrechnungen oder Kostenvoranschlägen per App. Dass immer wieder größere Datenlecks für Schlagzeilen sorgen, dürfte zu diesem Unbehagen beitragen – obwohl bisher außer gesetzlichen Krankenkassen noch kein Versicherer von einem nennenswerten Angriff bzw. Diebstahl betroffen war. Vier Fünftel der Deutschen wünschen sich ein staatliches Sicherheits-Siegel für Versicherer- und Finanz-Apps. Wenn Sie Ihre Verträge zukünftig kostenlos in einer App sicher verwalten möchten, bestellen Sie unsere: Meine FinanzApp bestellen [caption id="attachment_3265" align="aligncenter" width="150"] Meine FinanzApp kostenloskostenlos bestellen[/caption]
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LV Standmitteilung

18.08.2017 | Gesetzgeber regelt Standmitteilungen für Lebensversicherung

Wenn einmal im Jahr die Standmitteilungen der Lebensversicherung ins Haus flattert, sorgt das bisher nicht immer für die damit angestrebte Aufklärung. Viele Kunden empfinden die Gestaltung der Übersichten als unnötig kompliziert und schwierig zu durchschauen. Um die gewünschten Daten zu finden, müssen sie häufig erst den Text flöhen und vielleicht noch ihren Berater um Erläuterungen bitten. Das soll nun ein Ende haben. Kurz vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Informationspflichten konkretisiert: Fortan müssen einige obligatorische Kennzahlen klar erkennbar in den Vordergrund gestellt werden. Im Einzelnen sind das der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Bei neu abgeschlossenen Tarifen müssen zudem die bisher gezahlten Beiträge angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – wenngleich die gesetzlichen Forderungen hinter dem Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurückbleiben. So wäre eine deutlichere Trennung garantierter und bloß möglicher Auszahlungswerte sicherlich im Sinne der Versicherten. Doch diese können sich immerhin zukünftig darauf verlassen, dass ihnen wesentliche Infos zu ihrem Vertrag nicht vorenthalten werden.
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Senioren sind nich risikoscheu

16.08.2017 | Senioren sind risikoscheuer? Von wegen!

Dem Klischee zufolge sinkt die Risikobereitschaft mit dem Alter, auch auf finanziellem Gebiet. Doch dieses Vorurteil könnte – zumindest heutzutage – an der Realität vorbeigehen. Diesen Schluss legt zumindest eine Analyse des Anlageverhaltens der Kunden einer deutschen Großbank nahe. Ausgewertet wurden die Wertpapier-Depots von rund 1,3 Millionen Anlegern. Ein Ergebnis lautet: Keine andere Altersgruppe hat eine so ausgeprägte Vorliebe für Aktieninvestments wie Senioren. Während die jungen Kunden durchschnittlich zu circa 40 Prozent auf Fonds setzen, sind es bei den Rentnern weniger als 20 Prozent, was auf einen entsprechend höheren Aktienanteil hinausläuft. Ein weiteres Indiz für mehr Risikofreude sind die getätigten Transaktionen: Die meisten Trades pro Jahr verzeichnen die 65-Jährigen, nämlich elf, gefolgt von den 70- bis 75-Jährigen mit zehn. 35- bis 50-jährige Depotinhaber dagegen nehmen im Schnitt acht Trades pro Jahr vor.
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Reha

10.08.2017 | Reha verweigert? So können Kassenpatienten ihr Recht durchsetzen

Die gesetzlichen Krankenkassen schmettern rund jeden fünften Antrag auf Reha und Vorsorge ab. Ob es sich um eine AOK, eine Betriebs- oder Ersatzkasse handelt, macht dabei keinen merklichen Unterschied. Nur die wenigsten Versicherten wehren sich gegen eine solche Ablehnung – vermutlich aufgrund der naheliegenden Vermutung, dass man gegen die hochgerüsteten Rechtsabteilungen der Versicherer als einzelne Privatperson wenig ausrichten könne. Dieser Eindruck täuscht jedoch.  Tatsächlich führt ein Widerspruch nämlich je nach Kassenart in bis zu zwei Dritteln der Fälle schon zum Erfolg. Über alle Kassen hinweg stehen die Chancen besser als 50 Prozent. Und man muss kein Jurist sein und auch keinen anheuern, um den Widerspruch anzumelden. Nach einer Ablehnung widerspricht man zunächst in aller Kürze, um die Frist einzuhalten; dafür reicht ein kurzes, formloses Anschreiben, ohne Begründung. Dabei fordert man das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) an, auf das die Ablehnung zurückgeht. Auf dieser Grundlage kann der Arzt, der die Reha verordnet hat, seine Erläuterungen verfeinern und ausbauen, um sie dann der Krankenkasse als Begründung vorzulegen. Oft hilft auch ein Telefonat mit der Kasse. Bleibt diese bei ihrem Nein, kann man sich noch an den Widerspruchsausschuss wenden. Erst danach würden Kosten anfallen, wenn man seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen würde und nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
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Lebensversicherung

07.08.2017 | Senioren sind risikoscheuer? Von wegen!

Dem Klischee zufolge sinkt die Risikobereitschaft mit dem Alter, auch auf finanziellem Gebiet. Doch dieses Vorurteil könnte – zumindest heutzutage – an der Realität vorbeigehen. Diesen Schluss legt zumindest eine Analyse des Anlageverhaltens der Kunden einer deutschen Großbank nahe. Ausgewertet wurden die Wertpapier-Depots von rund 1,3 Millionen Anlegern. Ein Ergebnis lautet: Keine andere Altersgruppe hat eine so ausgeprägte Vorliebe für Aktieninvestments wie Senioren. Während die jungen Kunden durchschnittlich zu circa 40 Prozent auf Fonds setzen, sind es bei den Rentnern weniger als 20 Prozent, was auf einen entsprechend höheren Aktienanteil hinausläuft. Ein weiteres Indiz für mehr Risikofreude sind die getätigten Transaktionen: Die meisten Trades pro Jahr verzeichnen die 65-Jährigen, nämlich elf, gefolgt von den 70- bis 75-Jährigen mit zehn. 35- bis 50-jährige Depotinhaber dagegen nehmen im Schnitt acht Trades pro Jahr vor. [finanzrechner id="2746" ]
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Altersarmut

02.08.2017 | 50% der Bevölkerung steht vor Altersarmut

Wie die Gewerkschaft Ver.di errechnen ließ, droht rund jedem zweiten Beschäftigten in Deutschland ein prekärer Ruhestand. Als kritische Grenze haben die Analysten ein Monatseinkommen von 2.500 Euro zugrunde gelegt. Wer darunterliegt, kommt auch nach 45 Beitragsjahren allenfalls auf eine Rente auf Grundsicherungsniveau – schließlich wird der Rentensatz von derzeit 48,2 Prozent bis 2030 auf 43 Prozent sinken. Einschließlich der Mini-Jobber gilt diese besorgniserregende Perspektive für gut 49 Prozent der Beschäftigten hierzulande. Wobei die regionalen Unterschiede groß sind: In Thüringen beispielsweise verdienen 62 Prozent weniger als 2.500 Euro, in Baden-Württemberg dagegen nur 38 Prozent. Frauen sind wegen Kindererziehungszeiten und höherer Teilzeitquote besonders von Altersarmut bedroht. Da die großen Parteien indes keine Pläne für eine umfassende Reform des Rentensystems hegen, ist private Vorsorge bis auf Weiteres unverzichtbar, auch wenn dann noch weniger für den aktuellen Konsum bleibt. [embed]https://www.youtube.com/watch?v=g6nQptsT6Ew[/embed]
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Privatpatienten sollen App statt elektronischer Gesundheitskarte erhalten

19.07.2017 | Privatpatienten sollen App statt elektronischer Gesundheitskarte erhalten

Die Versichertenkarten der Kassenpatienten sollen zukünftig – über die Identität des Versicherten hinaus – verschiedene Daten wie Patientenakten, ärztliche Verordnungen, Medikamentenunverträglichkeiten, erhaltene Leistungen oder Arztbriefe aufnehmen können. Genau genommen werden diese Daten nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf zentralen Servern; die Karte berechtigt dann lediglich zum Abruf der Daten. Die privaten Krankenversicherer halten das Prinzip, das 2003 beschlossen wurde, für nicht mehr zeitgemäß – und wollen ihren Kunden zukünftig eine entsprechende App anbieten. Diese „moderne Alternative“ (PKV-Verbandspräsident Uwe Laue) soll im Wesentlichen die gleichen Informationen bereithalten wie die elektronische Gesundheitskarte, also neben den oben genannten beispielsweise Notfalldaten und Impfpass. Darüber hinaus erwartet Laue einen „kreativen Wettbewerb“ der App-Anbieter, der eine „Fülle individueller Servicefunktionen“ hervorbringen soll. Man darf also gespannt sein.
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Wohngebäudeversicherung

18.07.2017 | Deutsche Hausbesitzer sind beim Elementarschutz zu sorglos

Immer häufiger kommt es auch in Deutschland zu extremen Wetterereignissen, die oftmals schwere Schäden anrichten. Da dieser Umstand mit dem Klimawandel zusammenhängen dürfte, gehen Meteorologen davon aus, dass solche Ausnahmen mehr und mehr zur Regel werden. Auch vormals als sicher geltende Wohnlagen können von Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser oder Lawinen verwüstet werden – wie im letzten Jahr das fränkische Braunsbach, aus dem erschreckende Bilder von der neuen Klimarealität die Republik aufrüttelten. Allerdings nur für kurze Zeit, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage zeigt. Ihr zufolge halten es 54 Prozent für überhaupt nicht oder eher nicht wahrscheinlich, dass Starkregen ihrem Hab und Gut etwas anhaben könnte. In puncto Hochwasser liegt dieser Anteil der Sorglosen sogar bei 76 Prozent. Entsprechend wenige Immobilienbesitzer haben in ihren Gebäude- und Hausratversicherungen eine Elementarschadens-Klausel, nämlich nur 22 bzw. 29 Prozent. Ohne diesen Zusatzbaustein aber gibt es keine Entschädigung bei Starkregen- oder Hochwasserschäden – wie auch viele Braunsbacher im letzten Jahr bitter erfahren mussten.
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BaFin bescheinigt Versicherern ausreichende Kapitaldeckung

17.07.2017 | BaFin bescheinigt Versicherern ausreichende Kapitaldeckung

Wie aussagekräftig die neuen Versicherer-Solvenzquoten nach dem Regelwerk Solvency II tatsächlich sind, ist umstritten. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedenfalls dienen sie nun und in Zukunft als Grundlage für eine Bewertung der Kapitaldeckung. Nachdem die Versicherer bis Ende Mai erstmals ihre Kennzahlen nach Solvency II ausweisen mussten, hat die BaFin nun ein erstes Fazit gezogen: Keines der Unternehmen ist unterdeckt. Über alle Versicherungssparten hinweg beträgt die Solvenzquote rund 330 Prozent; das erlaubte Minimum liegt bei 100 Prozent. Betrachtet man die einzelnen Sparten, zeigen sich allerdings Unterschiede. So erreichten 29 Lebensversicherer die erforderliche Kapitaldeckung nur mithilfe der Übergangsmaßnahmen, die den Unternehmen den Start in die Solvency-II-Ära erleichtern sollen. Bei einem Anbieter wurde es sogar ganz eng. Insgesamt aber kommt die Sparte Lebensversicherung auf eine Solvenzquote von 340 Prozent. Die Krankenversicherung weist insgesamt 432 Prozent aus, die Schadens- und Unfallversicherung 286 Prozent.
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