Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat eine neue Typklassenstatistik herausgebracht, die alle Schadensfälle aus den Jahren 2015 bis 2017 einbezieht. Insgesamt wurden für rund 29.000 Kfz-Modelle die angefallenen Schäden und Versicherungsleistungen erfasst. Die Auswertung dient den Versicherern als (unverbindliche) Kalkulationsgrundlage für ihre Tarife.
Fazit: Fast drei Viertel der Automodelle bleiben in der derselben Typklasse wie zuvor. Für elf Millionen Autofahrer bzw. ihre Modelle gibt es allerdings eine Veränderung, die sich in der Regel in der Kfz-Versicherungsprämie niederschlagen wird. Unter Umständen kann sich diese mehr als verdoppeln, aber auch eine Senkung um bis zu ein Drittel ist möglich.
So müssen sich etwa die Halter eines Toyota RAV4 Hybrid 2.5 (alte Typklasse: 27; neue: 32) auf eine Steigerung der Teilkaskobeiträge um 112 Prozent einstellen. Die Vollkaskobeiträge für einen BMW X4 xDrive 20D könnten sich um 44 Prozent verteuern, da das Modell um vier Klassen hochgestuft wurde. Günstiger wird dagegen die Kfz-Haftpflicht für einen VW Tiguan 2.0 TSI 4Motion (alt: 14; neu: 11), und zwar um 32 Prozent.
> weiterlesen
Total Expense Ratio (TER), Ausgabeaufschlag, Managementgebühren, gegebenenfalls Performancegebühr: Die Kosten eines Fonds können sich bemerkbar machen und stellen daher ein wichtiges Auswahlkriterium dar. Laut Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) müssen sie daher in den vorgeschriebenen zweiseitigen Informationsblättern – in einer Zahl aggregiert – angegeben werden.
Bald allerdings kommen noch weitere Informationspflichten durch EU-Richtlinien hinzu. Die seit diesem Jahr umgesetzte MiFID II (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) und die voraussichtlich ab 2020 geltende Priips (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte – betrifft vor allem Fondspolicen) bringen zwei zusätzliche Dokumente ins Spiel. Damit erhalten die Käufer dann drei verschiedene Infoblätter mit teils abweichenden Angaben – Verwirrung vorprogrammiert. So werden nämlich beispielsweise Transaktionskosten in den KAGB-Informationen nicht in die Kostenangabe aufgenommen, in der MiFID-Version hingegen schon. Und nicht nur die Frage, was eigentlich alles zu den Kosten zählt, wird unterschiedlich beantwortet. Auch wie diese dann auszuweisen sind, ist umstritten und wird unterschiedlich gehandhabt. Ohne Expertenwissen sind die Angaben also kaum zu verstehen.
> weiterlesen
In der Haftpflicht- und Hausratversicherung gibt es gewisse Gesetzmäßigkeiten. Kaum erscheint ein neues beliebtes Handymodell auf dem Markt, passieren massenweise versicherte Missgeschicke mit dem Vorgängermodell; steht eine Fußball-WM an, fallen reihenweise Fernseher von der Wand.
Versicherungsbetrug wird oft als „Volkssport“ verharmlost, dabei handelt es sich um eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft, bei schwerem Betrug sogar bis zu zehn Jahre. Dessen ungeachtet hat jeder 20. Deutsche laut Umfrage bereits seine Versicherung beschummelt, Dunkelziffer unbekannt. Meist betrifft es Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.
Statt das Risiko einzugehen, erwischt zu werden, kann man das nicht mehr gemochte Gerät allerdings ebenso gut einfach weiterverkaufen. Entgegen einem verbreiteten Irrglauben wird nämlich keineswegs ein neues erstattet. Vielmehr gilt der Zeitwert als Entschädigungsgrundlage, also der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Um diesen Wert abschätzen zu können, schauen die Versicherungsmitarbeiter nicht selten bei Ebay & Co. nach, wie viel für vergleichbare Geräte gezahlt wird. Ein Verkauf über solche Plattformen bringt also ebenso viel ein wie ein Versicherungsbetrug – und das mit deutlich weniger Stress, Aufwand und Risiko.
> weiterlesen
seit kurzem ist unser Robo-Advisor „easyInvesto“ online, unsere einfache, moderne und professionell gemanagte Geldanlage.
easyInvesto - Jetzt einfach investieren
easyInvesto Online-Vermögensverwaltung bietet Ihnen folgende Vorteile:
Online-Vermögensverwaltung mit kostengünstigen börsengehandelten Fonds (sog. Exchange Traded Funds = ETFs)
aktives Management durch die Investmentspezialisten der DWS
niedrige Mindestanlagebeträge von einmalig 400 € oder monatlich 50 €
einfacher Onlineabschluss
Kosten: 1,2% Vermögensverwaltungsentgelt + 0,3% ETF-Kosten p. a.
easyInvesto - Jetzt mehr erfahren
ETF-Anteile verbriefen ebenso wie normale Investmentfonds-Anteile einen anteiligen Besitz an einem Sondervermögen, das getrennt vom Vermögen der emittierenden Investmentgesellschaft geführt wird.
Die Anlagestrategie von börsengehandelten Fonds ist in aller Regel passiv, das Fondsmanagement investiert also das Fondsvermögen nicht auf der Basis eigener Meinungen, sondern bildet die Wertentwicklung einer vorab definierten Benchmark in Form eines Finanzindexes nach (siehe hierzu Index Investing). Es werden auch aktiv gemanagte ETFs angeboten, diese haben aber einen sehr geringen Marktanteil. Dabei ist auch die Abgrenzung zu Strategieindizes nicht scharf.
Zusätzliche, von der Entwicklung der Benchmark unabhängige Erträge kann das Fondsmanagement erzielen, indem es die Wertpapiere des Sondervermögens an andere Kapitalmarktteilnehmer verleiht und damit Leihegebühren erwirtschaftet.
Börsengehandelte Fonds können jederzeit ähnlich wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Von normalen Investmentfonds, die auch teilweise an der Börse gehandelt werden, unterscheiden sich ETF in den folgenden Punkten:
Anleger kaufen und verkaufen ETF im Normalfall nur an der Börse, ein Erwerb über die emittierende Investmentgesellschaft ist nicht vorgesehen.
Die Zusammensetzung des Sondervermögens wird einmal täglich veröffentlicht.
Während bei normalen Investmentfonds nur einmal täglich der Nettoinventarwert (Net Asset Value, NAV) des Sondervermögens veröffentlicht wird, ermittelt und veröffentlicht der Emittent von ETF während des Handelstages fortlaufend einen indikativen Nettoinventarwert (iNAV).
Für die Schaffung von neuen ETF-Anteilen gibt es einen eigenen Prozess, den sog. Creation/Redemption-Prozess.
Der Preis von börsengehandelten Fonds bildet sich an der Börse durch Angebot und Nachfrage, liegt aber aus Arbitragegründen normalerweise nahe beim Nettoinventarwert des Sondervermögens. Um einen liquiden Markt zu gewährleisten, werden börsengehandelte Fonds von Market Makern betreut, die laufend Ankaufs- und Verkaufskurse stellen.
Im Gegensatz dazu können nicht börsengehandelte Fondsanteile nur über die Fondsgesellschaft gekauft und verkauft werden. Die Fondsgesellschaft stellt nur einmal am Tag einen Preis fest.
Von börsengehandelten Fonds (ETFs) zu unterscheiden sind die ähnlich bezeichneten Exchange Traded Notes (ETN) und Exchange-traded Commodities (ETC). Bei diesen handelt es sich nicht um Anteile an einem Sondervermögen, sondern um spezielle Arten von Schuldverschreibungen, die Zertifikaten ähneln.
Quelle: Wikipedia
> weiterlesen
Auch wenn der eigene Hund sich bisher immer vorbildlich verhalten hat:
Dass seine Instinkte mal mit ihm durchgehen, ist nie ausgeschlossen.
Im Fall der Fälle kann dabei ein nennenswerter Schaden entstehen. Beispiel: Ein Handwerker wird vom Hund gebissen und kann daraufhin einige Wochen lang nicht arbeiten. Neben Schmerzensgeld und Behandlungskosten käme dann noch der Verdienstausfall hinzu. Noch größeres Schadenspotenzial ergibt sich, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Für den Schaden muss der Hundehalter auch dann einspringen, wenn er nichts falsch gemacht und alle Vorschriften beachtet hat („verschuldensunabhängig“).
In mittlerweile sechs Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – ist Haftpflichtschutz für Hundehalter aus diesen Gründen schon vorgeschrieben. Lediglich Halter sogenannter Listenhunde, die als besonders gefährlich gelten, müssen deutschlandweit eine Police abschließen. Aus Eigeninteresse sollten auch die Tierfreunde in den anderen Bundesländern nicht erst warten, bis eine gesetzliche Versicherungspflicht kommt. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen sind ab etwa 50 Euro Jahresprämie erhältlich, für einen Premium-Schutz werden bis zu 200 Euro aufgerufen.
> weiterlesen
Die Pflege in einer stationären Einrichtung ist teuer, und die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Der PKV-Verband hat 11.400 Einrichtungen abgefragt und nun aktuelle Zahlen vorgelegt: Im Schnitt müssen die Pflegebedürftigen rund 1.750 Euro aus eigener Tasche zuzahlen, wenn sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Regional fällt dieser Eigenanteil jedoch sehr unterschiedlich aus.
Am teuersten in die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo der Eigenanteil 2.263 Euro beträgt. Es folgen das Saarland mit 2.111 und Baden-Württemberg mit 2.030 Euro. Am anderen Ende der Skala rangieren Sachsen-Anhalt (1.132 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (1.162) und Sachsen (1.170). Die Zahlen decken sich weitgehend mit denen des Pflegereports 2017 von Barmer-GEK.
Mit der jüngsten Pflegereform wurden die Pflegebedürftigen zwar etwas entlastet, an der grundlegenden Unterfinanzierung hat sich jedoch nichts geändert. Für den Pflegegrad 5 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung pro Monat 2.005 Euro zu. Die verbleibende Lücke müssen die Pflegebedürftigen selbst füllen, wozu gegebenenfalls auch Vermögensgegenstände veräußert werden müssen. Reicht das Geld nicht aus, können auch die Kinder der Pflegebedürftigen zur Mitfinanzierung verpflichtet werden.
> weiterlesen
Zwischen 2012 und 2016 haben sich Rechtsstreitigkeiten in Deutschland durchschnittlich um knapp 19 Prozent verteuert. Das geht nach einer Analyse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor allem auf deutlich gestiegene Anwaltshonorare zurück. Aber auch die Gerichtskosten haben zugelegt. Zum Vergleich: Das allgemeine Preisniveau legte im selben Zeitraum bloß um 3,2 Prozent zu.
So muss man sich laut einer GDV-Musterrechnung bei einem Streitwert von 10.000 Euro auf Kosten von 4.500 Euro einstellen – und zwar lediglich in der ersten Instanz. Die Gerichtskosten sind dabei mit 700 Euro noch überschaubar, die Anwaltsleistungen aber schlagen mit 3.800 Euro zu Buche. Dieses Kostenrisiko hält viele Bürger davon ab, ihr Recht einzuklagen – es sei denn, sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung.
In manchen Rechtsbereichen fiel die Steigerung sogar mehr als zehnmal so hoch aus wie im Durchschnitt. So schnellten die Kosten für ein Verfahren wegen schimmelbedingter Mietminderung um über 200 Prozent nach oben.
[vfb id=100002]
> weiterlesen
Einst wurden sie als erzsichere Geldanlagen und optimale Altersvorsorge verkauft: langfristige Spar- und Bausparverträge der Sparkassen. Die hohe Garantieverzinsung ist den Bankmanagern in den heutigen Niedrigzinszeiten jedoch ein Dorn im Auge. Im Zuge von Kostensenkungen auf breiter Front werden immer mehr Kunden die Verträge einfach gekündigt. Vor allem sächsische Sparkassen machten in jüngerer Zeit damit Schlagzeilen, aber auch andere Kreditinstitute verfolgen diese Taktik.
Als Entschädigung steht beispielsweise den Kunden der Sparkasse Bautzen das Angebot offen, ein Sparbuch mit 1,1 Prozent Zinsen zu eröffnen. Das ist zwar deutlich mehr als derzeit bei Sparbüchern üblich, aber auch deutlich weniger als in den Ursprungsverträgen vereinbart. Zudem darf nur das alte Vertragsvermögen auf die neuen Sparbücher übertragen werden, weitere Einzahlungen sind nicht möglich.
Verbraucherschützer monieren, dass das „Prinzip der Vertragstreue“ mit den Kündigungen infrage gestellt werde. Mehrere Klagen gegen Sparkassen laufen aktuell, abschließende Urteile wurden noch nicht gefällt.
...zum Girokontenvergleich
> weiterlesen
Viele Menschen haben das Gefühl, das Leben in der modernen Hochleistungsgesellschaft werde immer „schneller“ und damit anstrengender. Die Folge: Stress, Burn-out und andere psychische Belastungen nehmen zu. Das zeigt sich auch in den Statistiken zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Seit Jahren sind seelische Probleme auf dem Vormarsch. Die neuesten Zahlen, die der Versichererverband GDV jüngst für 2016 vorlegte, unterstreichen diesen Trend – und zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern.
Bei 35,4 Prozent der Frauen, die berufs- oder erwerbsunfähig werden, liegt die Ursache in der Psyche. Bei Männern sind es „nur“ 25 Prozent, wenngleich seelische Probleme auch hier auf Rang eins der Ursachen stehen. Insgesamt ergibt das 29 Prozent aller Betroffenen. Auf Rang zwei folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 18,4 Prozent. Hier sind Männer (20,9) stärker betroffen als Frauen (14,4). Anders sieht es wieder bei den Krebserkrankungen aus, die insgesamt auf 18 Prozent kommen: Bei 23 Prozent der Frauen und 14,8 Prozent der Männer sind sie für Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit verantwortlich. Unfälle sind bei 11,5 Prozent der Männer und nur 5,1 Prozent der Frauen der Auslöser.
Insgesamt muss mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters die Erwerbstätigkeit einstellen. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge wird daher auch von Verbraucherschützern dringend empfohlen – denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.
[embed]https://www.youtube.com/watch?v=hgg1Y4tvvvs[/embed]
> weiterlesen