Mehr als jede dritte Frau, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, wird durch psychische Leiden dazu getrieben. Bei den Männern sind es 26 Prozent, kumuliert 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).
Insgesamt muss rund jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor dem Rentenalter aufgeben. Es trifft keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko rund 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle kaum Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für den Bezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.
Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen.
Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.
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Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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Dass die Jugend besonders risikobereit sei und erst mit dem Alter das Sicherheitsdenken in den Vordergrund rücke, ist ein Klischee, das im Straßenverkehr gelten mag. Bei der Geldanlage hingegen herrscht große Übereinstimmung zwischen den Generationen, wie eine Umfrage des Bankenverbands belegt.
Über alle Altersgruppen hinweg genießt Sicherheit die mit Abstand höchste Priorität, weit vor den anderen abgefragten Kriterien Verfügbarkeit, Rendite und Nachhaltigkeit. Insgesamt ist 70 Prozent der Umfrageteilnehmer der Sicherheitsaspekt „besonders wichtig“. Auf Rang zwei liegt die Liquidität mit 35 Prozent, gefolgt von Rendite mit 30 und Nachhaltigkeit mit 23 Prozent. Die 18- bis 29-Jährigen liegen mit 65 Prozent Sicherheitsgewichtung nur unwesentlich unter dem Gesamtschnitt, die über 60-Jährigen mit 73 Prozent nur unwesentlich darüber. Lediglich bei den anderen Kriterien zeigen sich nennenswerte Unterschiede. Verfügbarkeit priorisieren nur 13 Prozent der jüngsten, aber 38 Prozent der ältesten Alterskohorte. Diese misst dafür der Rendite (19 Prozent) weniger Gewicht bei als die Jugend (39 Prozent).
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Die Unfallgefahr bei der Benutzung von E-Scootern bereitet Verkehrsexperten Sorgen. Zwar sind die Schreckensszenarien, die bei der Einführung hier und da zu vernehmen waren, bisher nicht eingetreten. Doch Notfallmediziner und örtliche Polizeibehörden berichten durchaus von merklich gestiegenen Unfallzahlen – allerdings nur vereinzelt, denn eine Gesamtstatistik gibt es noch nicht. Erst seit diesem Jahr werden die Roller als separate Fahrzeugkategorie erfasst.
Der Verkehrsgerichtstag sprach sich dessen ungeachtet unlängst für eine Fahrerlaubnispflicht aus, da die geltenden Regeln zu selten eingehalten würden. Darüber hinaus fordern die Verkehrsexperten, die E-Scooter zukünftig mit Blinkern auszustatten.
Ein konträres Signal gibt ein großer deutscher Versicherer, der nun nach ersten Praxiserfahrungen seine E-Scooter-Versicherungsprämien senken will. Als Grund nannte er ein geringeres Unfallaufkommen als erwartet. Für über 23-jährige Kunden beträgt die Beitragsminderung satte 42 Prozent. Lediglich unter 17-jährige Scooterfahrer kommen nicht in den Genuss einer Beitragsentlastung, da sie das mit Abstand höchste Unfallrisiko aller Altersgruppen aufwiesen.
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Nach jahrelangem nervenzehrendem Brexit -Hickhack wurde der EU-Austritt Großbritanniens mit Ablauf des 31. Januar dann doch relativ geräuschlos vollzogen. Die eigentliche Arbeit mag noch bevorstehen, doch einige Änderungen für Versicherte sind bereits gültig oder absehbar. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich hin.
Viele britische Versicherer hatten in den vergangenen Jahren auch in Deutschland Kunden gewinnen können. Die Rechtsgrundlage dafür hat sich nun mit Anbruch der Brexit-Übergangsphase gewandelt. Da die allermeisten Versicherer jedoch die Verträge noch rechtzeitig auf Tochtergesellschaften in EU-Ländern übertragen haben, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel, wie er ist. Eine kleine Änderung gibt es hingegen bei der Kfz-Versicherung:
Die muss bei Fahrten auf die Insel ab 2021 per Grüner Karte nachgewiesen werden, wenn der Wagen nicht in Großbritannien zugelassen ist. Eventuelle Änderungen, die nach Ende der Übergangsphase in Kraft treten könnten, werden voraussichtlich lediglich Versicherungsverträge betreffen, die direkt mit britischen Unternehmen bestehen.
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Börsengehandelte Indexfonds (ETF) liegen im Trend, Nachhaltigkeit nicht erst seit dem „Fridays for Future“-Jahr 2019 ebenso. Kommt beides zusammen, ergibt sich eine beeindruckende Dynamik. Das belegen Zahlen des Berliner Analysehauses Scope: Im vergangenen Jahr wurden 33 nachhaltige ETFs für deutsche Investoren neu aufgelegt, ein Zuwachs von über 29 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr markiert das sogar lediglich ein abgeschwächtes Wachstum, denn 2018 gingen 46 entsprechende neue Angebote in den Verkauf.
Damit sind für die Bundesbürger nun insgesamt 145 nachhaltige ETFs erhältlich, in denen derzeit rund 39 Milliarden Euro angelegt sind. Das Gros bilden Aktien-ETFs mit 110 Produkten, die restlichen 35 setzen auf Renten. Unter den Indexanbietern liegt MSCI unangefochten vorn – fast zwei Drittel der Aktien-ETFs orientieren sich an MSCI-Indizes. Wie aus den Scope-Analysen zudem hervorgeht, sind die Kosten nachhaltiger ETFs in den vergangenen Jahren stark gesunken. So verlangen neu aufgelegte Fonds im Durchschnitt um mehr als 60 Prozent geringere Gebühren als 2007.
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Noch gelten die Ruheständler in Deutschland als vergleichsweise gut situierte Alterskohorte. Doch mehrere Faktoren gefährden diesen Status: Der demografische Wandel führt zu immer mehr Rentenbeziehern und immer weniger Beitragszahlern, in der Folge zu sinkenden Renten; zunehmend gebrochene Erwerbsbiografien sowie der Trend zu Teilzeit und zu Niedriglöhnen wirken sich negativ auf die individuellen Rentenansprüche aus. Der Effekt ist schon jetzt zu beobachten, wie neueste Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Der Anteil der armutsgefährdeten Senioren stieg zwischen 2010 und 2017 von 14 auf 18,7 Prozent, stärker als in jeder anderen Bevölkerungsgruppe. Betroffen sind, Stand 2017, rund 3,2 Millionen Ruheständler.
Experten rechnen mit einem weiteren eklatanten Anstieg. So prognostiziert beispielsweise der Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher: „Altersarmut wird in den nächsten 10, 15 Jahren noch mal sehr, sehr deutlich zunehmen.“ Private Altersvorsorge, in welcher Form auch immer, ist daher wichtiger denn je.
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Wenn auch weiterhin ungewiss ist, wann wie viel Geld zu erwarten ist, können sich die geprellten Anleger des Containerverleihers P&R nun immerhin über ein (kleines) Stück Gerechtigkeit freuen. Zwei ehemalige Geschäftsführer wurden vom Landgericht München in mehreren Zivilprozessen zu Schadensersatz in Höhe von 135.000 Euro verdonnert. Die Richter halten es für erwiesen, dass die Beklagten schon früh über das P&R-Betrugssystem im Bilde waren und es durch aktives Zutun mittrugen. Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, doch die klagenden Anwälte sprechen ihnen bereits „bahnbrechende Bedeutung“ zu. Weitere Verfahren stehen an.
Die Quote, nach der die Investoren am Ende entschädigt werden, dürfte durch die eher symbolisch anmutende Schadensersatzsumme allerdings nicht merklich beeinflusst werden. Schließlich stehen Forderungen von über drei Milliarden Euro im Raum. Der Insolvenzverwalter rechnet aber mit mehr als 250 Millionen Euro Erlös aus der Containerverwertung allein 2019. Insgesamt erwartet er mehr als eine Milliarde für die Anleger rausholen zu können.
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