Steuergefördert die Rente planen

18.11.2015

Die Basisrente steht aufgrund der Möglichkeit einer Steueroptimierung durch Zuzahlungen oftmals nur während des Jahresendes im Fokus. Grundsätzlich gilt jedoch:

Je eher man vorsorgt, desto günstigere Konditionen gelten für die Altersvorsorge. Berücksichtigt man dann noch den Sachverhalt, dass auch eine staatlich geförderte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen werden kann, macht eine rechtzeitige Absicherung umso mehr Sinn. Für den Kunden bedeutet dies eine wichtige und frühzeitige Absicherung seiner Arbeitskraft.

Insofern gilt es, so früh wie möglich den Einkommenserhalt zu sichern und für das Alter vorzusorgen.

Wie kann man jedoch den Steuervorteil nutzen um sich das Ziel zu erfüllen, mit einer ausreichenden Zusatzrente die Vorzüge des Ruhestandes zu genießen?

Steuerliche Aufwendungen optimieren und gleichzeitig für das Alter vorsorgen – das geht:

Die Rürup-Rente ermöglicht durch die hohen Steuerförderungen i.d.R. weitaus geringere Steuerbelastungen in der Ansparphase und in der Rentenbezugsphase beste Versorgung.

Der Staat hat die Höchstgrenzen für die Sonderausgabenabzüge ab 2015 auf 22.172 € / 44.344 €   (vorher 20.000 € / 40.000 €) erhöht, gewährt in 2015 eine steuerliche Berücksichtigung von bereits 80% als Sonderausgabenabzug. Primäre Zielgruppen wie Selbstständige oder besserverdienende Angestellte können über diesen Vorsorgeweg hohe Renditen erwirtschaften. Aber auch der Angestellte hat häufig noch Beträge frei, um steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Die Signale sind eindeutig:

Die Basisversorgung soll mit Hilfe staatlicher Förderung gestützt werden und wird in private Hände gelegt. Doch nicht nur die Steuer steht im Vordergrund.

Häufig wir vermutet, dass sich die Rürup-Rente nicht lohnt, weil sie wegen der staatlichen Restriktionen zu unflexibel ist.

Wenn man jedoch genauer hinschaut, kann eine entsprechende Vorsorge nicht nur flexibel, sondern auch noch mit wertvollen Mehrwerten gestaltet sein.

So sind für Selbstständige besonders flexible Vertragsgestaltungen zur Beitragszahlung aufgrund der oftmals schwankenden Einkommen wichtig.

Weiterhin ist die Todesfallleistung aufgrund der gesetzlichen Restriktionen immer wieder ein zentrales Thema. Verfallen doch die eingezahlten Beiträge, wenn kein Ehepartner oder kindergeldberechtigtes Kind vorhanden ist. Bei Ableben des Versicherungsnehmers kurz vor Vertragsende können somit gerne einmal fünfstellige Beitragssummen verloren gehen.

Die Lösungen hierfür ist die hinzu wählbare Risiko-Zusatzversicherung für die Ansparphase, welche entsprechend der ansteigenden Beitragssumme kalkuliert ist, und dabei elementare Vorteile, wie freie Vererbbarkeit und Kapitalauszahlung der Beitragssumme bietet.

Die beste Vorsorge jedoch nutzt nichts, wenn man z.B. durch Krankheit nicht mehr ansparen kann.

Gerade für die Zielgruppe der Rürup-Rente ist eine Absicherung des Einkommens in Form einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung unabdinglich. Clever ist, wer eine solche Absicherung mit staatlicher Förderung verbindet.

Wichtig sind hier u.a. berufsspezifischen Leistungsmerkmale, wie z.B. der kostenfreien Infektionsklausel für Ärzte und Mediziner.

Muss einmal ein Vertrag über einen größeren Zeitraum beitragsfrei gestellt werden, ist für die Zusatzversicherung ein BU-Retter wertvoll. Mit Hilfe des BU-Retters besteht für den Kunden die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Beitragsfreistellung der Basisrente eine neue selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe der bisherigen Eckdaten ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen.

Damit bleibt die wichtige Absicherung der Arbeitskraft erhalten.

 

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