Besteuerung von Wohnriester -Verträgen
Um die relevanten Beträge zu berechnen, wird ein Wohnförderkonto eingerichtet. Auf diesem wird der Eigenbetrag, die Zulagen sowie die Tilgungsraten berücksichtigt und mit 2% jährlich verzinst.
Die WohnRiester Besteuerung zeichnet sich also durch nachgelagerte Besteuerung der Erträge aus. Die Förderung von Wohn-Riester wird also ähnlich wie die monatliche Rente besteuert.
Ein Beispiel zur Besteuerung:
Der Sparer, kinderlos, alleinstehender, 35 Jahre alt, kauft eine Wohnung zum Preis von 225.000 €.
150.000 € des Kaufpreises werden über 15 Jahre finanziert.
Das Bruttoeinkommen beträgt 55.000 €. Er tilgt monatlich diesen Betrag mit 1.000 €. Also werden insgesamt jährlich 12.000 € für die Tilgung verwendet.
Die maximale Förderung beträgt für diese Tilgung 2.100 €, die Riester-Zulage 154 €, die steuerliche Entlastung 752 €. Der Tilgungsbetrag samt Zulagen und Eigenanteil wird auf das Wohnförderkonto gebucht und dort mit jährlich 2% verzinst. Damit gehen 15 Jahre lang 2.100 € davon 1.946 € Eigenanteil, also insgesamt 31.500 € ein, welche mit 2 % pro Jahr verzinst werden.
Nach 15 Jahren steht die Summe von 37.042,50 € auf dem Wohnförderkonto. Die Erhöhung des zu versteuernden Einkommens durch Wohn-Riester beträgt 2.469,50 Euro (37.042,50€/15J.) pro Jahr. Dieser Ansparbetrag wird bis zum Rentenbeginn mit 67. Jahren weiter mit 2 Prozent pro Jahr verzinst.
Bei Rentenbeginn steht das Wohnförderkonto dann bei 51.868,44 €
Während der Ansparphase ist Förderung steuerfrei, zu Rentenbeginn werden Steuern auf die Spar- und Tilgungssummen -nachgelagerte Besteuerung- fällig.
Diese Besteuerung richtet sich nach dem Steuersatz des Rentners. Die Einmalzahlung hat den Vorteil, dass das Finanzamt einen Rabatt über 30 Prozent einräumt. Damit werden nur 70 Prozent des Guthabens auf dem Wohnförderkonto steuerlich herangezogen. Dafür muss der Sparer Immobilie behalten und darf diese nicht veräußern.
Desweiteren ist die Tilgung der Steuerschuld durch ratierliche Zahlung der Steuerschuld (Verminderungsbetrag) möglich. Die Steuerschuld ist so bis zum 85. Lebensjahr zu begleichen.
Nachteil: Im Gegensatz zur Einmalzahlung erhält der Sparer keinen Rabatt.
Lohnt sich das Wohnriestern?
Der Vorteil zeigt sich vor allen Dingen in der Tilgungsphase, da mit der Förderung das Darlehen schneller getilgt wird. Um die Steuerschuld möglichst gering zu halten sollte man den Rentenbeginn möglichst auf 67 Jahre verlegen, da sich bei früherem Renteneintritt die Anzahl der steuerpflichtigen Jahre erhöht.
Eine sehr wichtige Information. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das vielen gar nicht bekannt ist. Da ist ein solcher Artikel sicherlich für den ein oder anderen eine sehr große Hilfe.