Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei Neukunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr – zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren – verlangt. Lediglich Guthaben unter 5.000 Euro bleiben davon verschont. Wie das Landgericht Leipzig nun urteilte, ist das rechtmäßig. Auch Sparkassen müssten sich „an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“.
Zwar wollen die Verbraucherschützer in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es wird immer kostspieliger, Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo zudem die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken Negativzinsen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der ordentliche Rechtsweg offenstehe.
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Bereits legendär in der Krypto-Szene ist der deutsche Programmierer Stefan Thomas, der vor langer Zeit über 7.000 Bitcoins kaufte – heutiger Wert: über 200 Millionen Euro – und sich partout nicht an das Passwort (Private Key) erinnern kann. So bleibt sein Vermögen unerreichbar.
Der Fall schürt Ängste, die viele mit einem Krypto-Engagement liebäugelnde Privatanleger umtreiben: Was, wenn ich nicht mehr an mein Krypto-Guthaben (Wallet) herankomme, weil ich den Private Key vergessen/verlegt habe? Oder wenn meine Online-Verwahrstelle pleitegeht oder gehackt wird?
Abhilfe versprechen aktiv gemanagte Krypto-Fonds, die derzeit vermehrt aufgelegt werden. Szenekundige Manager übernehmen dabei die Auswahl jener Kryptowährungen, die Wachstumspotenzial versprechen. Das ist keine Kleinigkeit, denn der Markt ist mit über 10.000 handelbaren Währungen mittlerweile unüberschaubar geworden. Durch eine kluge Diversifizierung soll das Risiko vermindert und eine Outperformance bewerkstelligt werden, die die Managementgebühren wettmacht. Es bleibt allerdings das Risiko, dass der Kryptomarkt auf breiter Front abstürzt. Für die Altersvorsorge sind Krypto-Fonds also weniger geeignet, vielmehr dienen sie der Spekulation. Immerhin ist das Guthaben aber bei seriösen Anbietern in sicheren Händen und auch bei Passwortverlust noch verfügbar.
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Hundebesitzer müssen stets auf Überraschungen gefasst sein. Etwa dass dem Vierbeiner etwas schwer im Magen liegt und er es kurzerhand erbricht. Zum Streitanlass kann das werden, wenn der Hund sich gerade auf einem hochpreisigen und empfindlichen Teppich aufhält. So geschah es einem Hundehalter bei Freunden.
Seine Haftpflichtversicherung weigerte sich indes, die teure Reinigung zu übernehmen. Begründung: Versichert sei laut Bedingungen nur „willkürliches“ Verhalten des Tieres, nicht „natürliches“; das Malheur falle in letztere Kategorie. Der Versicherungsombudsmann, den der Versicherte einschaltete, verpflichtete den Versicherer jedoch zur Zahlung – denn nach gültiger Rechtsprechung darf nicht mehr zwischen „willkürlichem“ und „natürlichem“ Verhalten unterschieden werden.
Auf der sicheren Seite sind Frauchen und Herrchen mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung. Sie leistet beispielsweise auch, wenn das Tier auf die Straße läuft und einen kostspieligen Verkehrsunfall verursacht oder mit einem Biss einen Handwerker für Wochen arbeitsunfähig macht. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine solche Versicherung daher vorgeschrieben. In weiteren Bundesländern gilt dies für bestimmte Hunderassen.
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