Nach langem Gezerre um Finanzierung und Zugangsvoraussetzungen soll die Grundrente zum 1. Januar 2020 starten. Mit ersten Zahlungen ist allerdings erst im Juli zu rechnen, da die technische Umsetzung noch Zeit braucht.
Der Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stephan Fasshauer, dämpfte unlängst so manche überzogene Hoffnung, die zu kursieren scheint: „Es handelt sich um einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, der zu allen Renten, also zu Versicherten- ebenso wie zu Hinterbliebenenrenten, gezahlt wird.“ Mit einer neuen Rentenart, gar einem „bedingungslosen Grundeinkommen im Alter“ habe das nichts zu tun. Die meisten Rentner werden den Zuschlag laut Fasshauer nicht erhalten. Im Schnitt soll die Erhöhung rund 75 Euro betragen.
Es herrscht allgemein Konsens darüber, dass Geringverdiener, die über Jahrzehnte Rentenbeiträge geleistet haben, einen Zuschlag verdienen. An der prekären Situation vieler Ruheständler und der steigenden Altersarmutskurve dürften die durchschnittlich 75 Euro pro Grundrenten-Empfänger indes wenig ändern. Die gesetzliche Rente wird auch zukünftig bei vielen Menschen kaum zum Leben reichen und einer privaten Ergänzung durch geeignete Vorsorgeprodukte bedürfen.
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Im Zuge der pandemiebedingten Wirtschaftskrise hat Gold als Assetklasse einen Aufschwung erlebt, auch wenn dieser mit den jüngsten Impfstoff-Forschungserfolgen einen Rückschlag erlitten hat. Anleger schätzen die Sicherheit, die mit dem Besitz des Edelmetalls verbunden wird. Doch die kann auch trügerisch sein: Je nach Art des Erwerbs (physisch, goldbasierte Wertpapiere, geschlossene Fonds etc.) können beträchtliche Risiken bis hin zum Totalverlust lauern, die nicht allen Käufern klar sind.
Zu Anlegerfrust kommt es tendenziell häufiger bei risikoreicheren Goldanlagen, zu denen geschlossene Fonds und Direktinvestitionen gehören. Hier beteiligt sich der Investor am unternehmerischen Risiko und kann sein Kapital dabei im ungünstigen Fall einbüßen. Das Emittenten- und Ausfallrisiko ist auch bei sogenannten ETCs (Exchange Traded Commodities) höher als bei ETFs. Aber auch bei diesen sollten Anleger auf die Kreditwürdigkeit des Emittenten achten. Bei Goldsparplänen bestehen häufig Veräußerbarkeits- und Wechselkursrisiken.
Vorsicht ist prinzipiell bei hohen Renditeversprechen geboten, denn Gold selbst wirft schließlich keine Zinsen ab, sondern kann lediglich über (keineswegs gewisse) Kurssteigerungen Gewinn bringen – und die Goldförderung und der Goldhandel wiederum sind unternehmerische Aktivitäten, die weit über den bloßen Besitz des Edelmetalls hinausgehen.
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Eine Befragung von rund 8.000 Versicherten aus acht Ländern – primär auf Kfz-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen bezogen – erbrachte kürzlich die Erkenntnis, dass die deutschen Versicherungskunden insbesondere auf zwei Feldern herausstechen: Zum einen liegt der Anteil jener, die die persönliche Vermittleransprache favorisieren, mit 46 Prozent ebenso hoch wie der von Kunden, die bevorzugt online suchen und abschließen. Zum Vergleich: In Großbritannien, wo Versicherungsberater per Honorar entlohnt werden, beträgt das Verhältnis 2 zu 81 Prozent.
Zum anderen legt keine andere Nation einen vergleichbar hohen Wert auf Datenschutz; ein Grund für die Zurückhaltung gegenüber Telematiktarifen in der Kfz-Versicherung. Nur ein Drittel der Deutschen ist prinzipiell bereit, persönliche Daten – unter anderem zum Fahrstil – mit Versicherern zu teilen, um im Gegenzug Prämienrabatte oder individuell gestaltete Produktlösungen zu erhalten. Die größte Offenheit in diesem Punkt zeigen die Chinesen, von denen 57 Prozent ihre Daten teilen würden.
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