Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.
Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen.
Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.
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Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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Dass die Jugend besonders risikobereit sei und erst mit dem Alter das Sicherheitsdenken in den Vordergrund rücke, ist ein Klischee, das im Straßenverkehr gelten mag. Bei der Geldanlage hingegen herrscht große Übereinstimmung zwischen den Generationen, wie eine Umfrage des Bankenverbands belegt.
Über alle Altersgruppen hinweg genießt Sicherheit die mit Abstand höchste Priorität, weit vor den anderen abgefragten Kriterien Verfügbarkeit, Rendite und Nachhaltigkeit. Insgesamt ist 70 Prozent der Umfrageteilnehmer der Sicherheitsaspekt „besonders wichtig“. Auf Rang zwei liegt die Liquidität mit 35 Prozent, gefolgt von Rendite mit 30 und Nachhaltigkeit mit 23 Prozent. Die 18- bis 29-Jährigen liegen mit 65 Prozent Sicherheitsgewichtung nur unwesentlich unter dem Gesamtschnitt, die über 60-Jährigen mit 73 Prozent nur unwesentlich darüber. Lediglich bei den anderen Kriterien zeigen sich nennenswerte Unterschiede. Verfügbarkeit priorisieren nur 13 Prozent der jüngsten, aber 38 Prozent der ältesten Alterskohorte. Diese misst dafür der Rendite (19 Prozent) weniger Gewicht bei als die Jugend (39 Prozent).
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