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Kosten: 1,2% Vermögensverwaltungsentgelt + 0,3% ETF-Kosten p. a.
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ETF-Anteile verbriefen ebenso wie normale Investmentfonds-Anteile einen anteiligen Besitz an einem Sondervermögen, das getrennt vom Vermögen der emittierenden Investmentgesellschaft geführt wird.
Die Anlagestrategie von börsengehandelten Fonds ist in aller Regel passiv, das Fondsmanagement investiert also das Fondsvermögen nicht auf der Basis eigener Meinungen, sondern bildet die Wertentwicklung einer vorab definierten Benchmark in Form eines Finanzindexes nach (siehe hierzu Index Investing). Es werden auch aktiv gemanagte ETFs angeboten, diese haben aber einen sehr geringen Marktanteil. Dabei ist auch die Abgrenzung zu Strategieindizes nicht scharf.
Zusätzliche, von der Entwicklung der Benchmark unabhängige Erträge kann das Fondsmanagement erzielen, indem es die Wertpapiere des Sondervermögens an andere Kapitalmarktteilnehmer verleiht und damit Leihegebühren erwirtschaftet.
Börsengehandelte Fonds können jederzeit ähnlich wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Von normalen Investmentfonds, die auch teilweise an der Börse gehandelt werden, unterscheiden sich ETF in den folgenden Punkten:
Anleger kaufen und verkaufen ETF im Normalfall nur an der Börse, ein Erwerb über die emittierende Investmentgesellschaft ist nicht vorgesehen.
Die Zusammensetzung des Sondervermögens wird einmal täglich veröffentlicht.
Während bei normalen Investmentfonds nur einmal täglich der Nettoinventarwert (Net Asset Value, NAV) des Sondervermögens veröffentlicht wird, ermittelt und veröffentlicht der Emittent von ETF während des Handelstages fortlaufend einen indikativen Nettoinventarwert (iNAV).
Für die Schaffung von neuen ETF-Anteilen gibt es einen eigenen Prozess, den sog. Creation/Redemption-Prozess.
Der Preis von börsengehandelten Fonds bildet sich an der Börse durch Angebot und Nachfrage, liegt aber aus Arbitragegründen normalerweise nahe beim Nettoinventarwert des Sondervermögens. Um einen liquiden Markt zu gewährleisten, werden börsengehandelte Fonds von Market Makern betreut, die laufend Ankaufs- und Verkaufskurse stellen.
Im Gegensatz dazu können nicht börsengehandelte Fondsanteile nur über die Fondsgesellschaft gekauft und verkauft werden. Die Fondsgesellschaft stellt nur einmal am Tag einen Preis fest.
Von börsengehandelten Fonds (ETFs) zu unterscheiden sind die ähnlich bezeichneten Exchange Traded Notes (ETN) und Exchange-traded Commodities (ETC). Bei diesen handelt es sich nicht um Anteile an einem Sondervermögen, sondern um spezielle Arten von Schuldverschreibungen, die Zertifikaten ähneln.
Quelle: Wikipedia
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Auch wenn der eigene Hund sich bisher immer vorbildlich verhalten hat:
Dass seine Instinkte mal mit ihm durchgehen, ist nie ausgeschlossen.
Im Fall der Fälle kann dabei ein nennenswerter Schaden entstehen. Beispiel: Ein Handwerker wird vom Hund gebissen und kann daraufhin einige Wochen lang nicht arbeiten. Neben Schmerzensgeld und Behandlungskosten käme dann noch der Verdienstausfall hinzu. Noch größeres Schadenspotenzial ergibt sich, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Für den Schaden muss der Hundehalter auch dann einspringen, wenn er nichts falsch gemacht und alle Vorschriften beachtet hat („verschuldensunabhängig“).
In mittlerweile sechs Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – ist Haftpflichtschutz für Hundehalter aus diesen Gründen schon vorgeschrieben. Lediglich Halter sogenannter Listenhunde, die als besonders gefährlich gelten, müssen deutschlandweit eine Police abschließen. Aus Eigeninteresse sollten auch die Tierfreunde in den anderen Bundesländern nicht erst warten, bis eine gesetzliche Versicherungspflicht kommt. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen sind ab etwa 50 Euro Jahresprämie erhältlich, für einen Premium-Schutz werden bis zu 200 Euro aufgerufen.
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