Kaum ein Versicherer verzichtet im Jahr 2017 noch auf eine eigene App für die Kunden. Der Nutzwert ist nicht überall gleich groß, doch gute Angebote können das Leben der Anwender wirksam vereinfachen. Diese sehen ebenfalls das Potenzial und wünschen sich mehr Digitalisierung. So würden rund 90 Prozent laut einer aktuellen Umfrage gern über einen Online-Zugang zu ihren Versicherern verfügen. Die besonders internetaffinen 18- bis 34-Jährigen fänden zu 71 Prozent anonyme Schnelltests praktisch, mit denen sich die Versicherbarkeit etwa bei Vorerkrankungen unkompliziert prüfen lässt.
Mehr als jeden zweiten Befragten treiben jedoch Datenschutzbedenken um. Immerhin geht es oftmals um sehr sensible Informationen, die mit dem Versicherer getauscht werden, beispielsweise bei der Übermittlung von Arztrechnungen oder Kostenvoranschlägen per App. Dass immer wieder größere Datenlecks für Schlagzeilen sorgen, dürfte zu diesem Unbehagen beitragen – obwohl bisher außer gesetzlichen Krankenkassen noch kein Versicherer von einem nennenswerten Angriff bzw. Diebstahl betroffen war. Vier Fünftel der Deutschen wünschen sich ein staatliches Sicherheits-Siegel für Versicherer- und Finanz-Apps.
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Wenn einmal im Jahr die Standmitteilungen der Lebensversicherung ins Haus flattert, sorgt das bisher nicht immer für die damit angestrebte Aufklärung. Viele Kunden empfinden die Gestaltung der Übersichten als unnötig kompliziert und schwierig zu durchschauen. Um die gewünschten Daten zu finden, müssen sie häufig erst den Text flöhen und vielleicht noch ihren Berater um Erläuterungen bitten.
Das soll nun ein Ende haben.
Kurz vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Informationspflichten konkretisiert: Fortan müssen einige obligatorische Kennzahlen klar erkennbar in den Vordergrund gestellt werden. Im Einzelnen sind das der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Bei neu abgeschlossenen Tarifen müssen zudem die bisher gezahlten Beiträge angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – wenngleich die gesetzlichen Forderungen hinter dem Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurückbleiben. So wäre eine deutlichere Trennung garantierter und bloß möglicher Auszahlungswerte sicherlich im Sinne der Versicherten. Doch diese können sich immerhin zukünftig darauf verlassen, dass ihnen wesentliche Infos zu ihrem Vertrag nicht vorenthalten werden.
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Dem Klischee zufolge sinkt die Risikobereitschaft mit dem Alter, auch auf finanziellem Gebiet. Doch dieses Vorurteil könnte – zumindest heutzutage – an der Realität vorbeigehen. Diesen Schluss legt zumindest eine Analyse des Anlageverhaltens der Kunden einer deutschen Großbank nahe. Ausgewertet wurden die Wertpapier-Depots von rund 1,3 Millionen Anlegern.
Ein Ergebnis lautet: Keine andere Altersgruppe hat eine so ausgeprägte Vorliebe für Aktieninvestments wie Senioren. Während die jungen Kunden durchschnittlich zu circa 40 Prozent auf Fonds setzen, sind es bei den Rentnern weniger als 20 Prozent, was auf einen entsprechend höheren Aktienanteil hinausläuft. Ein weiteres Indiz für mehr Risikofreude sind die getätigten Transaktionen: Die meisten Trades pro Jahr verzeichnen die 65-Jährigen, nämlich elf, gefolgt von den 70- bis 75-Jährigen mit zehn. 35- bis 50-jährige Depotinhaber dagegen nehmen im Schnitt acht Trades pro Jahr vor.
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Die gesetzlichen Krankenkassen schmettern rund jeden fünften Antrag auf Reha und Vorsorge ab. Ob es sich um eine AOK, eine Betriebs- oder Ersatzkasse handelt, macht dabei keinen merklichen Unterschied. Nur die wenigsten Versicherten wehren sich gegen eine solche Ablehnung – vermutlich aufgrund der naheliegenden Vermutung, dass man gegen die hochgerüsteten Rechtsabteilungen der Versicherer als einzelne Privatperson wenig ausrichten könne. Dieser Eindruck täuscht jedoch.
Tatsächlich führt ein Widerspruch nämlich je nach Kassenart in bis zu zwei Dritteln der Fälle schon zum Erfolg.
Über alle Kassen hinweg stehen die Chancen besser als 50 Prozent. Und man muss kein Jurist sein und auch keinen anheuern, um den Widerspruch anzumelden. Nach einer Ablehnung widerspricht man zunächst in aller Kürze, um die Frist einzuhalten; dafür reicht ein kurzes, formloses Anschreiben, ohne Begründung. Dabei fordert man das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) an, auf das die Ablehnung zurückgeht. Auf dieser Grundlage kann der Arzt, der die Reha verordnet hat, seine Erläuterungen verfeinern und ausbauen, um sie dann der Krankenkasse als Begründung vorzulegen. Oft hilft auch ein Telefonat mit der Kasse. Bleibt diese bei ihrem Nein, kann man sich noch an den Widerspruchsausschuss wenden. Erst danach würden Kosten anfallen, wenn man seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen würde und nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
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Dem Klischee zufolge sinkt die Risikobereitschaft mit dem Alter, auch auf finanziellem Gebiet. Doch dieses Vorurteil könnte – zumindest heutzutage – an der Realität vorbeigehen. Diesen Schluss legt zumindest eine Analyse des Anlageverhaltens der Kunden einer deutschen Großbank nahe. Ausgewertet wurden die Wertpapier-Depots von rund 1,3 Millionen Anlegern.
Ein Ergebnis lautet: Keine andere Altersgruppe hat eine so ausgeprägte Vorliebe für Aktieninvestments wie Senioren. Während die jungen Kunden durchschnittlich zu circa 40 Prozent auf Fonds setzen, sind es bei den Rentnern weniger als 20 Prozent, was auf einen entsprechend höheren Aktienanteil hinausläuft. Ein weiteres Indiz für mehr Risikofreude sind die getätigten Transaktionen: Die meisten Trades pro Jahr verzeichnen die 65-Jährigen, nämlich elf, gefolgt von den 70- bis 75-Jährigen mit zehn. 35- bis 50-jährige Depotinhaber dagegen nehmen im Schnitt acht Trades pro Jahr vor.
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Wie die Gewerkschaft Ver.di errechnen ließ, droht rund jedem zweiten Beschäftigten in Deutschland ein prekärer Ruhestand. Als kritische Grenze haben die Analysten ein Monatseinkommen von 2.500 Euro zugrunde gelegt. Wer darunterliegt, kommt auch nach 45 Beitragsjahren allenfalls auf eine Rente auf Grundsicherungsniveau – schließlich wird der Rentensatz von derzeit 48,2 Prozent bis 2030 auf 43 Prozent sinken.
Einschließlich der Mini-Jobber gilt diese besorgniserregende Perspektive für gut 49 Prozent der Beschäftigten hierzulande. Wobei die regionalen Unterschiede groß sind: In Thüringen beispielsweise verdienen 62 Prozent weniger als 2.500 Euro, in Baden-Württemberg dagegen nur 38 Prozent. Frauen sind wegen Kindererziehungszeiten und höherer Teilzeitquote besonders von Altersarmut bedroht.
Da die großen Parteien indes keine Pläne für eine umfassende Reform des Rentensystems hegen, ist private Vorsorge bis auf Weiteres unverzichtbar, auch wenn dann noch weniger für den aktuellen Konsum bleibt.
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