zum 01.01.2017 treten sowohl in der Lebens- als auch in der Krankenversicherung wichtige Änderungen in Kraft, über die wir Sie gerne informieren möchten.
1. Einheitliches Produktinformationsblatt für Riester- und Rürup-Produkte
Für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wird im Laufe des Jahres 2017 ein einheitliches Produktinformationsblatt eingeführt. Auf insgesamt zwei Seiten müssen die wichtigsten Angaben zu den Produkteigenschaften von Riester- und Basisrenten-Produkten aufgeführt sein. Dazu gehören
Das Chance-Risiko-Profil
Die erwartete Ablaufleistung bzw. die Rentenhöhe
Die Höhe der Effektivkosten
Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung bzw. Anbieterwechsel
Der damit einhergehende Vorteil ist z. B. die Vergleichbarkeit verschiedener Produktarten. Bei Riester können somit Versicherungen, Fonds, Bauspar-Riester-Verträge oder Banksparpläne verglichen werden. Das Produktinformationsblatt muss dem Kunden, wie bis dato auch, vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
2. Rürup-Rente
Ab 01. Januar 2017 erhöhen sich die Sonderausgaben, die in der Steuererklärung als Beiträge in die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Diese erhöhen sich auf zukünftig 84 % statt der in 2016 möglichen 82 %.
Ebenfalls ändert sich der mögliche Höchstbetrag. Dieser wird von bislang 22.766 Euro für Alleinstehende und 45.532 Euro für Verheiratete auf 23.362 Euro bzw. 46.724 Euro angehoben.
Personen, die in 2017 in Rente gehen, müssen zukünftig 74 % statt der in 2016 geltenden 72 % versteuern. Dieser Beteuerungssatz ist einmalig bezogen auf das Renteneintrittsalter festgelegt und wird in den Folgejahren für die Personen, die bereits Rente beziehen, nicht weiter erhöht.
3. Betriebliche Altersversorgung
Gerne möchten wir Sie auch über die wichtigen Kennzahlen der betrieblichen Altersversorgung informieren, die ab 01.01.2017 Gültigkeit haben.
Steuerfreie Höchstbeiträge für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG) 4 % der RV-BBG (West) 76.200 € sind 2.976 € p. a. = 254 € monatlich, zuzüglich 1.800 €* p. a. *für Neuzusagen ab 2005 und sofern keine Nutzung §40b EStG
Mindestentgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) 1/160 der Bezugsgröße sind 223,13 p. a. = 18,59 € monatlich
Höchstgrenze des Übertagungswerts (§ 4 Abs. 3 BetrAVG) RV-BBG (West) in Höhe von 76.200 €
Abfindungsgrenzen (§ 3 Abs. 2 BetrAVG) Für Renten 1% der Bezugsgröße sind 29,75 € monatlich (West) und 26,60 € monatlich (Ost) Für Kapital 12/10 der Bezugsgröße sind 3.570 € (West) und 3.192 € (Ost)
4. Krankenversicherung
In der Krankenversicherung ändern sich zum 01.01.2017 nachfolgende Werte:
JAEG (Allgemeine Jahresarbeitsentgelt-Grenze): Die neue Versicherungspflichtgrenze beträgt 57.600 €
BBMG (Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung): Im kommenden Jahr beläuft sich das als Bemessungsgrenze festgelegte Arbeitsentgelt auf 52.200 €
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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Mit diesem kleinen Video-Gruß wünschen wir ein frohes Fest im Kreise Ihrer Lieben und ein erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2017.
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Die expansive Geldpolitik hat mit ihren Unmengen an Liquidität in den letzten Jahren die Börsenindizes kräftig befeuert. Davon profitierten passive Indexfonds (ETFs) besonders, da sie die ausgewählten Indizes eins zu eins nachbilden. Auf rund zwei Billionen Euro werden die Investitionen in ETFs geschätzt, die Anleger vor allem mit ihren geringen Kosten locken.
Unter Analysten mehren sich nun allerdings die mahnenden Stimmen. Der Grund: Die Geldschwemme wird in absehbarer Zeit enden müssen, was den Höhenflug von Dow Jones & Co. einstweilen in eine Baisse verwandeln dürfte. Für die Anleger bedeutet das, dass sie über aktives Fondsmanagement nachdenken sollten. Denn nur mit aktiver Auswahl und Kontrolle lässt sich dem Trend entgegen performen.
Hinzu kommt ein wachsendes strukturelles Risiko durch die ETFs: Diese könnten bei fallenden Kursen selbst zum Krisentreiber werden, da sie entsprechend an Wert verlieren und damit die schlechte Marktstimmung verstärken.
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Vor allem wegen der Niedrigzinsen müssen viele Privatversicherte 2017 merkliche Beitragsaufschläge hinnehmen. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind die Versicherer nämlich verpflichtet, nun „auf einen Schlag“ die Minizinsen der letzten Jahre und zugleich steigende Leistungsausgaben einzupreisen.
Rund zwei Drittel der Privatversicherten werden im Schnitt rund 11 Prozent drauflegen müssen. In den Medien haben diese Prämienaufschläge für ein kleines Beben gesorgt.
Ein langfristiger Vergleich zeigt jedoch, dass die Beiträge pro Versicherten sich annähernd synchron zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Während die Beitragseinnahmen pro Kassenpatient seit 2007 jährlich durchschnittlich um 3,2 Prozent stiegen, waren es bei den Privaten 3,0 Prozent. Herausgerechnet ist dabei der aus Steuern finanzierte Bundeszuschuss zur gesetzlichen Versicherung. Dass die Erhöhungen der privaten Versicherer regelmäßig Wellen schlagen, liegt vornehmlich daran, dass sie nicht so kontinuierlich wie in der gesetzlichen Kasse durchgeführt werden, sondern von Zeit zu Zeit nach Erreichen bestimmter vorgeschriebener Schwellenwerte.
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Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer Studie untersucht, wie es um die Altersvorsorge der Selbstständigen bestellt ist. Im Fokus standen jene 57 Prozent von ihnen, die nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk sind. Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel der nicht obligatorisch Versicherten haben ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro, in Geld, Immobilien oder weiteren Kapitalanlagen. Bei 40 Prozent beläuft sich der Wert sogar auf über eine Viertelmillion Euro.
Auf der anderen Seite jedoch fährt jeder fünfte Solo-Selbstständige ein hohes Altersarmutsrisiko, hat also weder ein größeres Vermögen noch eine Rentenversicherung. Über alle Selbstständigen hinweg liegt die Quote der besonders Armutsgefährdeten bei 12 Prozent. Eine „massenhafte Altersarmut“ droht damit laut DIW-Analyst Karl Brenke zwar nicht, aber eine „beachtliche Minderheit“ müsse sich darauf einstellen, später mit der staatlichen Grundsicherung auskommen zu müssen. Bundessozialministerin Andrea Nahles möchte die Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren, was die Christdemokraten allerdings ablehnen.
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Noch immer ist allenfalls in Umrissen erkennbar, wohin die Reise mit dem kommenden US-Präsidenten Donald Trump gehen wird. Konkret angekündigt hat der President-elect den Ausstieg aus dem pazifischen Freihandelsabkommen TPP; auch dem atlantischen Pendant TTIP werden keine Chancen mehr eingeräumt. Weiterhin möchte Trump die Steuern für US-Unternehmen senken. Im Wahlkampf war von 15 Prozent Maximalbesteuerung die Rede. „Grenzen hoch, Steuern runter“, so lässt sich das Programm bisher zusammenfassen.
Damit könnten US-Aktien von der zukünftigen Wirtschaftspolitik profitieren, meinen Analysten. Vor allem der Infrastruktursektor sieht freudig angekündigten Investitionen entgegen. Die Pharmabranche atmet ebenfalls auf, da von Hillary Clinton geforderte Preissenkungen nun doch nicht kommen dürften. Auch die Wall Street ist überwiegend optimistisch gestimmt.
Leiden dürfte hingegen der Welthandel, und insbesondere exportorientierte Länder wie Deutschland und China müssen zittern. Trump wird aller Voraussicht nach auf protektionistische Maßnahmen setzen, um sein Motto „America first“ umzusetzen.
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Der GDV hat seine Kfz-Schadensbilanz im Teilkaskobereich für das vergangene Jahr vorgelegt. Ausgeschüttet wurden insgesamt fast drei Milliarden Euro.
Auf dem ersten Rang unter den Schadensursachen steht nach wie vor der Glasbruch, auch wenn die Zahl diesbezüglicher Schadensfälle gegenüber 2014 um 2 Prozent auf 2.156.000 zurückging. 1,134 Milliarden Euro kostete die Reparatur von Windschutzscheiben, Seitenspiegeln und Scheinwerfern. Die zweithöchsten Leistungen wurden für Wildschäden ausgeschüttet (653 Millionen Euro), wenngleich deren Zahl mit 263.000 unter der von Naturgewaltenschäden blieb. Diese wurden 296.000 Mal reguliert – eine Zunahme um satte 69 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wegen des geringeren Durchschnittswerts kosteten die Schäden durch Sturm, Blitz, Überschwemmungen und Hagel aber „nur“ 570 Millionen Euro.
Einen leichten Rückgang um 4 Prozent verzeichneten die Versicherer bei Marderschäden: Kühlwasserschläuche, Gummidichtungen und Stromleitungen wurden 207.000 Mal zur Beute der putzigen, aber mit scharfen Beißerchen ausgestatteten Tiere. Der Gesamtschaden belief sich auf 63 Millionen Euro. Deutlich teurer waren Diebstähle aus dem Auto, oftmals begleitet von Vandalismus. Die 117.000 Fälle kosteten 228 Millionen Euro. Komplette Autos wurden 19.000 Mal gestohlen – 291 Millionen Euro betrug der Schaden.
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