Die Niedrigzinsphase – und auf grundlegenderer Ebene auch der demografische Wandel – macht sich in der Ruhestandsplanung der Deutschen bemerkbar, wie eine aktuelle Studie belegt: Während vor vier Jahren noch knapp jeder zweite Befragte keine finanziellen Sorgen hinsichtlich seiner Rente hatte, sind es jetzt nur noch 37 Prozent.
Damit einher geht eine besorgniserregende Ungewissheit: Noch nicht einmal jeder Fünfte (18 Prozent) hat eine konkrete Vorstellung davon, mit welchen Einkünften er im Rentenalter rechnen kann. 76 Prozent würden sich eine solche Informiertheit aber wünschen. Über ein schriftliches Ruhestands-Finanzkonzept verfügen gerade mal 12 Prozent. Daran lässt sich eine gewisse Resignation ablesen; angesichts der steigenden Lebenserwartung rechnen auch nur 41 Prozent damit, den gewünschten Lebensstandard im Alter realisieren zu können. Umso notwendiger ist eine private Zusatzvorsorge für den Ruhestand.
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Der Versicherer-Gesamtverband hat zum Jahr 2015 Zahlen vorgelegt, die eine erfreuliche Tendenz aufweisen: Um mehr als 10 Prozent gingen die Blitz- und Überspannungsschäden gegenüber 2014 zurück, rund 340.000 Schadensfälle waren zu verzeichnen. Die Aufwendungen der Versicherer sanken sogar noch stärker; nach circa 250 Millionen Euro 2014 wurden im letzten Jahr rund 220 Millionen ausgekehrt, ein Minus von 12 Prozent.
Das Risiko dieser Art von Gebäude- und Hausratschäden ist allerdings regional sehr unterschiedlich verteilt, zudem treten Überspannungsschäden auf dem Land häufiger auf als in Städten (wo das verzweigte Leitungsnetz die erhöhte Spannung besser abfangen und verteilen kann). Hochrisikogebiete sind vor allem die Grenzregionen zu den Niederlanden und Luxemburg, Thüringen, Sachsen, Ostbayern und der Bayerische Wald. Naturgemäß treten die meisten Schäden im Sommer auf, wenn es häufig zu Wärmegewittern kommt.
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Trau, schau, wem: Wer sein Kfz gern mal privat verleiht, sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Das betrifft Bußgelder und Knöllchen ebenso wie die Haftung bei Unfällen. Auch mit Vollkaskoschutz können Kosten anfallen – daher schadet es nicht, im Vorhinein konkrete Abmachungen zu treffen.
Bei Bußgeldverfahren ist die Sache noch relativ klar: Der Fahrer steht in der Pflicht. Gegebenenfalls muss dem Halter nachgewiesen werden, dass er auch gefahren ist, was in der Regel mit dem Messbild geschieht. Da dieses aber gemeinhin eher unscharf ist, muss man nötigenfalls Einspruch einlegen und vor Gericht einen Abgleich von Foto und Person vornehmen lassen. Anders sieht es bei Knöllchen aus: Fürs Falschparken haftet der Halter, der sich dann mit dem tatsächlichen Schuldigen sozusagen inoffiziell einigen muss.
Um größere Summen geht es meist bei Unfällen. Hier sollte unbedingt geklärt werden, ob der Ausleihende zum Kreis der berechtigten Fahrer gehört (etwa wegen eines Mindestalters). Bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug braucht man eine Vollkaskoversicherung, um nicht auf der Reparaturrechnung sitzen zu bleiben. Doch auch mit Vollkasko können Kosten entstehen, etwa durch eine folgende Beitragserhöhung, eine Selbstbeteiligung, geminderten Fahrzeugwert oder Mietwagengebühren. Es lohnt sich also, vor dem Verleihen alle Eventualitäten zu besprechen.
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Wer eine Immobilie errichten will, steht möglicherweise in Zukunft bei der Kreditbeschaffung vor größeren Herausforderungen:
Um den deutschen Immobilienmarkt vor einer Überhitzung und Blasenbildung zu schützen, liebäugelt die Bundesregierung mit der Idee einer Kreditbremse für Häuslebauer.
Die Überlegungen sehen die Einrichtung eines zentralen Melderegisters vor, an das die Banken verschiedene Kennzahlen zu den vergebenen Baudarlehen übermitteln müssen. Sobald die Behörden eine Blasenbildung erkennen, können die Kreditbedingungen verschärft und damit die Banken an die kurze Leine genommen werden – etwa indem die maximale Darlehenshöhe im Verhältnis zur Immobilie, die maximale Laufzeit oder die zulässige Gesamtverschuldung des Kreditnehmers im Verhältnis zu seinem Einkommen festgelegt werden. Mit einem konkreten Gesetzentwurf wird noch im September gerechnet.
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In zahlreichen Reisekrankenversicherungen findet sich die Formulierung, dass ein Krankenrücktransport nur dann vom Versicherer bezahlt wird, wenn er ärztlich verordnet wurde. Unter Berufung auf diese Klausel verweigerte auch ein Krankenversicherer 2013 die Erstattung der Kosten für einen Charterflug, den eine Hochschwangere nach Komplikationen in Frankreich in Anspruch genommen hatte. Ihr war wegen Verständigungsproblemen die Rückreise „empfohlen“ (nicht verordnet) worden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports nicht unbedingt ärztlich bestätigt werden muss – die entsprechende Klausel in den Bedingungen ist demnach unwirksam. Im verhandelten Fall reiche es aus, dass die Rückreise erkennbar „medizinisch notwendig“ war. Für die Klägerin ist das allerdings nur ein Teilerfolg. Denn zugleich urteilten die Richter, dass nach Möglichkeit Linienverkehrsmittel genutzt werden müssen. Den wesentlich teureren Charterflug muss die Klägerin daher größtenteils selbst bezahlen.
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Frechheit: Dass er erst im November einen Termin beim Internisten bekommen sollte, fand Sigmar Hausmann aus Meißen schon nervig. Rentner Sigmar Hausmann bekam den Terminzettel am 29. August überreicht – das bedeutet: Die Untersuchung soll in 1159 Tagen stattfinden!
Traurig aber wahr: Als Privatpatient wäre dies sicher nicht passiert. Auf Private Krankenversicherung vergleichen Sie schnell und kostenlos.
Source: Sigmar Hausmann (64) aus Meißen soll bis 2019 auf Untersuchung warten | Arzt-Termin erst in drei Jahren! - News Inland - Bild.de
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Im Vergleich mit den USA steckt die Venture-Capital-Szene hierzulande noch in den Kinderschuhen. Während Wagniskapitalgeber jenseits des Atlantiks zwischen 2012 und 2015 satte 64 Milliarden Euro in aufstrebende Jungunternehmen steckten, waren es in Deutschland im selben Zeitraum kümmerliche zwei Milliarden. Da kann man getrost von Nachholbedarf sprechen.
Der Zeitpunkt erscheint momentan günstig. Denn es gibt jede Menge vielversprechende deutsche Start-ups, die vor allem im Zuge der Digitalisierung nach internationaler Expansion streben. Wer ihnen – in der Regel über entsprechende Fonds – Kapital zum Wachsen leiht, kann im Erfolgsfall enorme Renditen verbuchen. Dass der deutsche Gründergeist nach wie vor, wenn auch keine neuen Googles oder Amazons, erfolgreiche Unternehmen hervorbringen kann, illustrieren etwa Teamviewer oder Trivago.
Den fantastischen Renditen im günstigen Szenario stehen allerdings auch beträchtliche Risiken gegenüber:
Schafft das Unternehmen es nicht in die Gewinnzone, ist die Investition verbrannt.
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Anfang 2015 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft, das unter anderem die Abschlusskosten senken sollte. Die Versicherer dürfen seitdem in den ersten fünf Vertragsjahren nur noch maximal 25 Promille der Beitragssumme bilanziell anrechnen (sogenannter Höchstzillmersatz).
Wie der „LV-Check 2016“ des Fachmagazins procontra nun belegt, haben sich die Abschlusskosten 2015 in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung entwickelt. Insgesamt vereinnahmten die Lebensversicherer 7,9 Prozent weniger Abschlusskosten als im Vorjahr. Es wurden zwar auch weniger Policen abgeschlossen, doch das erklärt den Rückgang nur zum Teil – denn der Neuzugang schrumpfte gemessen an der Beitragssumme „nur“ um 5,7 Prozent. Die Differenz markiert den Gebührenanteil, auf den die Versicherer verzichten. Im Marktschnitt sank die Kostenquote bei Lebensversicherungen von 4,95 auf 4,84 Prozent.
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