Schon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit sogenannten Dashcam-Kameras hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich. Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.
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Der Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch hat seine Bilanz für 2015 vorgestellt. Mit 13.805 zulässigen Beschwerden lag die Quote weiterhin im kaum messbaren Bereich – immerhin laufen in Deutschland insgesamt knapp 430 Millionen Versicherungsverträge.
Die meisten Beschwerden betrafen die Lebensversicherung, allerdings mit leicht rückläufiger Tendenz: 3.640 zulässige Beschwerden bedeuten einen Rückgang um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Deutlich nach oben schnellte allerdings die Zahl der Eingaben, die Rechtsschutzversicherungen betrafen (plus 32,3 Prozent), und auch die Kfz-Kasko verzeichnete einen vergleichbaren Anstieg (32,2). Auf einen Tiefststand von nur noch 336 sank die Zahl der Beschwerden über Versicherungsvermittler (minus 5,1 Prozent gegenüber 2014).
Der Versicherungsombudsmann dient als Streitschlichter zwischen Versicherungen und ihren Kunden, die diesen Service kostenlos in Anspruch nehmen können. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro sind seine Entscheidungen für die Anbieter bindend.
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Dass es mit der Rente im Alter knapp werden könnte, ist den meisten Deutschen bewusst. Ab 2030 wird das Rentenniveau nach jetzigem Stand bei 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegen. Doch wie viel Geld dann tatsächlich benötigt wird – und wie demnach die individuelle Rentenlücke ausfällt –, vermag die Mehrheit der berufstätigen Bevölkerung kaum einzuschätzen.
Nach den Erfahrungen von Finanzplanungsexperten neigen viele Menschen dazu, ihre Ausgaben zu unterschätzen. Das gilt etwa für den Bereich Gesundheit, der im Alter tendenziell teurer wird. Aber auch Immobilienbesitzer machen sich häufig ein falsches Bild der Instandhaltungskosten – ein Eigenheim erfordert laufend Investitionen, die sich in der Summe nach verschiedenen Berechnungen einer Standardmiete annähern können. Hinzu kommt die Inflation, die über die Jahrzehnte die Kaufkraft einer fixen Geldsumme merklich reduziert. Wer neben den Grundbedürfnissen auch Extras wie Urlaube, Kino- oder Restaurantbesuche genießen will, tut daher gut daran, mit Weitsicht und professioneller Unterstützung seinen Ruhestand zu planen.
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[caption id="attachment_1701" align="aligncenter" width="125"] Investieren[/caption]
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Der Höchstrechnungszins, den Lebensversicherer ihren Kunden maximal garantieren dürfen, soll nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums Anfang 2017 auf 0,9 Prozent sinken. Aktuell beträgt er noch 1,25 Prozent. Die Politik reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsmisere, die auch den Versicherern zu schaffen macht. Denn diese müssen die Zinsversprechen aus alten Verträgen, teilweise bis zu 4 Prozent, noch erfüllen.
Die klassische Lebensversicherung (LV) mit Garantieverzinsung stirbt damit einen Tod auf Raten; mehrere große Versicherer haben sich bereits ganz aus dem Geschäft verabschiedet, darunter Generali, Ergo und Talanx. Die Allianz rät ihren Kunden vom Abschluss des Klassikers ab. Mittlerweile wählen neun von zehn LV-Kunden stattdessen neuartige Garantiemodelle als Altersvorsorge. Die Policen garantieren in der Regel nur noch den Beitragserhalt und stellen dafür höhere Renditechancen in Aussicht.
Falls ein Todesfallschutz benötigt wird, läßt sich dieser transparent und günstig in einer zusätzlichen Risiko-Lebensversicherung absichern.
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