Archiv: Februar 2016

Was der niedrige Ölpreis für Anleger bedeutet

26.02.2016 | Was der niedrige Ölpreis für Anleger bedeutet

Man reibt sich dieser Tage verwundert die Augen, wenn man nach dem Volltanken auf die Zapfsäulenanzeige blickt – so günstig war der Sprit schon lange nicht mehr. Auch Ölheizungsbesitzer dürfen sich (wegen des milden Winters gleich doppelt) freuen, ebenso ölverarbeitende Unternehmen, die ihren Rohstoff aktuell für einen Schnäppchenpreis beziehen. Keine Frage: Der niedrige Ölpreis tut der Konjunktur gut, die Verbraucher können den Binnenkonsum ankurbeln, die Unternehmen mehr investieren und höhere Gewinne ausschütten. Doch für Anleger kann der Ölpreisverfall auch Nachteile haben – nicht nur wenn sie Aktien von Mineralölkonzernen halten. Insbesondere international ausgerichtete Investoren sehen ihre Schwellenländer-Positionen in Gefahr. Denn viele der Emerging Markets hängen am Rohstoffexport-Tropf und stehen nun vor gravierenden Problemen. Zudem ist der Ölpreisverfall vor allem ein Symptom der chinesischen Wachstumsschwäche, die wiederum die gesamte Weltkonjunktur beeinflusst. Wer speziell vom Ölpreis profitierende Unternehmen ins Portfolio nehmen möchte, sollte sich Chemiekonzerne und Fluglinien anschauen.
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Wann kann man zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

24.02.2016 | Wann kann man zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Das Preis-Leistungs-Verhältnis der PKV schlägt das der Krankenkassen um Längen, die medizinische Versorgung bewegt sich auf Premium-Niveau: Es gibt viele gute Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Interessenten sollten sich jedoch vor dem Abschluss bewusst machen, dass man damit prinzipiell einen Bund fürs Leben eingeht. Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die Krankenkasse an enge Bedingungen geknüpft. Generell dürfen Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst unter aktuell 56.250 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die Krankenkasse zurückkehren. Ab dem Alter von 55 Jahren gelingt der Wechsel allerdings nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn man in den letzten 5 Jahren mal gesetzlich versichert war. Auch eine Familienversicherung bietet einen Ausweg, allerdings braucht man dafür einen gesetzlich versicherten Ehepartner mit höherem Verdienst. Arbeitslosigkeit ist kein hinreichender Grund für eine Rückkehr; als ALG-II- oder Sozialhilfebezieher kann man lediglich die Beiträge zur privaten Police reduzieren. Als weitere Option bieten die privaten Krankenversicherer in aller Regel den Umstieg auf günstigere Tarife an.
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Abgeltungssteuer wackelt

22.02.2016 | Abgeltungssteuer wackelt

Auf den Nenner „Wolfgang Schäuble mag keine Sparer“ brachte die FAZ die unlängst vom Bundesfinanzminister geäußerten Pläne zur Abschaffung der Abgeltungssteuer. Die 2009 eingeführte pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent hat nach Meinung Schäubles ihren Zweck erfüllt: Steuersünder zur Legalisierung ihrer Vermögen zu bewegen. Mittlerweile ist es wesentlich schwieriger geworden, Schwarzgeld sicher vor dem Fiskus zu verbergen. Folglich könne nun wieder der individuelle Steuersatz zugrunde gelegt werden. Für die meisten Vermögenden würde dies grundsätzlich weniger Netto vom Brutto bedeuten, denn ihr Steuersatz kann bis zu 45 Prozent betragen. In der Praxis allerdings würde es nicht alle gleichermaßen treffen; manche Gutverdiener könnten sogar profitieren. Verlieren würden vor allem Singles mit hohen Einkünften. Doch noch ist unklar, ob und wann die Abschaffung kommt. Vor allem aus dem eigenen Lager verspürt Schäuble starken Gegenwind, während SPD und Grüne sein Vorhaben unterstützen. Der Finanzminister möchte ohnehin zunächst die Einführung des automatischen Steuerinformationsaustauschs 2017 abwarten.
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Ist eine Smartphone-Versicherung sinnvoll?

11.02.2016 | Ist eine Smartphone-Versicherung sinnvoll?

Heutige Smartphones sind kleine Wunderwerke der Technik und haben oft einen entsprechenden Preis. Es liegt daher nahe, sie mit einer speziellen Versicherung zu schützen. Immerhin gibt es sonst kaum Wertgegenstände, die so ausgiebig genutzt und herumgetragen werden – was das Beschädigungs-, Verlust- und Diebstahlrisiko erhöht. Der Versicherungsmarkt bietet ein schier unüberschaubare Zahl von Smartphone-Policen. Wer sie vergleicht, sollte nicht bloß auf den Preis schauen – oftmals wird der nämlich mit zahlreichen Ausschlüssen gedrückt, die den Schutz aushöhlen. Manche Anbieter zahlen etwa nicht, wenn das Handy zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen wird. Zudem kann der Begriff der „Fahrlässigkeit“ unterschiedlich ausgelegt werden – selbstredend verwirkt man mit fahrlässigem Verhalten den Versicherungsschutz. Es gilt also, die Bedingungen genau zu lesen. Wenn sie einen soliden Deckungsumfang beinhalten, können ein paar Euro Monatsprämie bei höherwertigen Geräten eine lohnenswerte Investition sein. Umfassender Versicherungsschutz für Handys – mit dem Handy-Schutzbrief der Würzburger Bruchschäden am Display, Diebstahl oder Flüssigkeitsschäden sind keine Seltenheit und für Smartphone-Besitzer mit hohen Kosten verbunden. Die Smartphone-Versicherung der Würzburger Versicherung bietet individuell wählbaren Versicherungsschutz für die häufigsten Geräteschäden oder das Abhandenkommen des Handys und deckt dabei alle wichtigen Risiken ab. Die für Ihren Kunden individuell passende Versicherung können Sie hier bequem online abschließen. Highlights des Handy-Schutzbriefes Stoß-, Sturz- und Fallschäden Flüssigkeitsschäden (ohne Witterungseinflüsse) Überspannung vorsätzliche Beschädigung durch Dritte Einbruch-Diebstahl (inkl. KFZ) Telefonkosten-Erstattung bei Einbruch-Diebstahl
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Gold und der Kampf gegen das Bargeld

07.02.2016 | Gold und der Kampf gegen das Bargeld

Deutsche-Bank-Chef John Cryan geht davon aus, dass es in zehn Jahren keinen Bedarf für Bargeld mehr geben wird. Die Zahl der Befürworter für eine Einschränkung des Bargelds wird immer größer – das Bundesfinanzministerium gehört mittlerweile ebenfalls dazu. via Die Welt der Edelmetalle - pro aurum - Gold und der Kampf gegen das Bargeld.
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Was Versicherungsnehmer beachten sollten, um ihren Schutz nicht zu verlieren

03.02.2016 | Was Versicherungsnehmer beachten sollten, um ihren Schutz nicht zu verlieren

Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadenfall mit leeren Händen dazustehen. Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
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Was tun bei Sturmschäden?

01.02.2016 | Was tun bei Sturmschäden?

Wenn ein Sturm Bäume umgestürzt oder Dächer abgedeckt hat, kommt oft die Gebäude- oder Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Versicherte sollten jedoch schnell und umsichtig reagieren, um die fällige Erstattung nicht zu gefährden. Zunächst ist zu klären: Gab es überhaupt „offiziell“ einen Sturm? Dafür muss laut den meisten Versicherungsbedingungen mindestens Windstärke acht geherrscht haben (62 Stundenkilometer). Der Deutsche Wetterdienst hilft in diesem Punkt weiter. Zudem sollte man das Aufräumen nicht überstürzt angehen. Natürlich sollte verhindert werden, dass der Schaden sich ausweitet oder zu einer Gefahr für Mensch oder Tier wird. Doch davon abgesehen sollte alles unterlassen werden, was die Schadens(ursachen)feststellung beeinträchtigen würde. Am besten dokumentieren Betroffene den Schaden sorgfältig (Foto oder Video) und klären mit dem Versicherer ab, was unternommen werden kann.
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