Das persönliche Hab und Gut ist den meisten Menschen lieb und teuer. Der Schutz der eigenen vier Wände ist daher sehr wichtig. Dennoch schaffen es immer wieder Fremde sich unbefugt Zutritt zu verschaffen. Gut wenn, im Falle der Fälle wenigstens der materielle Schaden eines Einbruchs abgesichert ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist höher als viele denken, denn laut Kriminalstatistik steigen die Einbruchzahlen in Deutschland seit Jahren an. Im Jahr 2013 kletterte die Zahl der Einbrüche um 3,7 Prozent auf insgesamt 149.500 Fälle. Einbrecher erlangten dabei Diebesgut im Gesamtwert von insgesamt 427,5 Mio. Euro. Besonders die Anzahl der Tageswohnungseinbrüche ist im Jahr 2013 gestiegen. Die Statistik zeigt hier ein Plus von 5,8 Prozent auf 64.754 Fälle. Die Hauptstädte der Einbrecher sind übrigens im Norden zu finden. Die meisten Wohnungseinbrüche gibt es in Hamburg, Bremen und Berlin.
Rundumabsicherung
Einbrüche sind jedoch nur ein Teil dessen, was zu Hause alles passieren kann. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut gegen die verschiedensten Ereignisse ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat, angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Im Schadensfall bezahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände.
Finanzieller Ausgleich
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme abgesichert werden. Der Wert hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte auf jeden Fall eine Spezialversicherung abschließen. Wichtig ist: Die Versicherungssumme muss stets an den aktuellen Wert des Besitzes an- gepasst werden. Wenn eine Versicherung über lange Zeit besteht, sollte diese regelmäßig hinsichtlich der Vertragsdetails überprüft werden. Je nach Alttarif bieten neue Verträge bessere Leistungen zum selben Preis. Dies ist auch interessant, wenn es um Zusatzbausteine geht.
Glasflächen absichern
Moderne Häuser haben häufig jede Menge Glasflächen. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster oder Cerankochfelder: Hier kann schnell etwas zerbrechen, was richtig ins Geld geht. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern.
Ein beliebter Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung ist eine spezielle Fahrradversicherung. Entgegen der landläufigen Ansicht sind Fahrräder nicht automatisch Bestandteil einer Hausratversicherung. Fahrräder müssen dabei stets mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Zudem muss es im Idealfall in einem separaten Fahrradraum abgestellt werden. Nur dann greift die Versicherung.
(Quelle CASMOS Media GmbH)
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Herzlichen Glückwunsch Jackline Wafula und viel Erfolg mit dem Lebensmittelgeschäft.
Wir freuen uns über jeden, der auf das Bild klickt und auch mit kleinen Summen einen großen Beitrag zur Selbsthilfe leistet.
Jackline ist 27 Jahre alt und betreibt ein kleines Geschäft, um Lebensmittel wie u.a. Gemüse zu verkaufen. Mit ihrer Familie lebt sie in der World Vision-Region Matete in Kenia, in welcher sie seit 3 Jahren ihre Waren an Kunden vor Ort verkauft. Darüber hinaus beschäftigt sie einen weiteren Mitarbeiter, der ihr hilft, das Geschäft zu betreiben. Jackline beantragt nun einen Kleinkredit bei World Vision, damit sie ihr Geschäft erweitern kann. Mit dem Darlehen plant sie weitere Mengen an Lebensmittel zu beschaffen, um das Gesamtsortiment zu erweitern und dadurch insgesamt mehr Waren verkaufen zu können. Mit den höheren Gewinnen hieraus kann sie ihre Familie finanziell noch besser versorgen. Jackline kümmert sich zusätzlich um eine weitere Angehörige, die im gleichen Haushalt lebt.
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Die Riester-Rente erweist sich großer Beliebtheit. Besonders das Zinstief sorgt dafür, dass die staatlich geförderte Rente eine tragende Säule der privaten Altersvorsorge ist. Das zeigen auch die jüngsten Zahlen: Zum Jahresende 2014 stieg die Zahl der Riester-Versicherungsverträge laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf annähernd 10,85 Millionen. Der Statistik zufolge schlossen die Deutschen im Jahr 2014 rund 463.700 neue Riester- Versicherungsverträge ab – das waren fast 2,4 Prozent mehr als 2013.
Inzwischen steigt auch die Zahl derer, die eine Riester-Rente beziehen. Laut GDV beziehen mittlerweile 50.000 Riester- Versicherungssparer der „ersten Stunde“ eine entsprechende Rente. Wie sinnvoll diese Entscheidung für jeden Einzelnen war, zeigt eine Untersuchung des unabhängigen Instituts für Transparenz (ITA), die jüngst Riester-Renten der „ersten Generation“ analysierte. Dabei kam heraus, dass selbst ein Single ohne Kind über zwölf Jahre eine durchschnittliche Rendite auf den Eigenbeitrag von 3,99 Prozent erzielte, mit Kind erreicht der Wert sogar 5,77 Prozent – eine mögliche zusätzliche Steuerersparnis nicht eingerechnet.
Am besten schnitten im Vergleichsfeld übrigens die Riester- Produkte der Lebensversicherer ab. Die Riester-Fonds mussten hingegen in der Finanzkrise starke Wertverluste hinnehmen, die sie in den Folgejahren bis Anfang 2014 nicht mehr aufholen konnten. Entscheidend für die Höhe der Rendite ist dabei zudem stets die Ausnutzung der staatlichen Förderung. Jeder Sparer, der im Rahmen eines Riester-Vertrags vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge spart, erhält pro Jahr 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro. Wer weniger als die genannten vier Prozent einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Für Zulagenberechtigte, die Anfang 2014 noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, erhöht sich der Zuschuss einmalig um 200 Euro. Über die Zulagen hinaus können Riester-Sparer von Steuerermäßigungen profitieren. Allerdings erkennt das Finanzamt bei Riester-Verträgen höchstens 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben an.
(Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der Gesetzgeber wird die Voraussetzungen für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen grundlegend ändern: Ab dem 01.04.2015 werden Kurzzeitkennzeichen nur noch nach Vorlage der Fahrzeugpapiere fahrzeugbezogen ausgegeben.
Darüber hinaus wird im Regelfall eine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nach § 29 StVZO erforderlich.
Mit der Neuregelung des Verfahrens reagiert der Gesetzgeber auf die anhaltende missbräuchliche Verwendung und insbesondere den Zwischenhandel mit den bislang fahrzeugunabhängigen Kurzzeitkennzeichen.
Gleichzeitig bedeutet dies auch eine Beschränkung der Verfügbarkeit von Kurzzeitkennzeichen. Spontankäufe von Fahrzeugen werden mit einem vorsorglich mitgebrachten Kurzzeitkennzeichen nicht mehr möglich sein. Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nach § 29 StVZO erlauben Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle beziehungsweise zur Reparatur im Zulassungsbezirk (auch im angrenzenden Zulassungsbezirk) und zurück. Damit gleichen die Voraussetzungen für Kurzzeitkennzeichen zukünftig jenen für normale amtliche Kennzeichen.
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Untersuchungen zeigen immer wieder, dass Kostensteigerungen bei Bauvorhaben eher die Regel und keineswegs die Ausnahme sind.
Und da Zeit bekanntermaßen auch (viel) Geld bedeutet, kann es in sehr vielen Fällen für Häuslebauer unnötig teuer werden. Daher ist es wichtig, Mehrkosten und mögliche Bauverzögerungen schon frühzeitig zu berücksichtigen. Entscheidend ist es dabei, Puffer einzuplanen. Diese gilt es sowohl in finanzieller als auch zeitlicher Hinsicht großzügig zu bemessen. Denn selbst wenn alles bis ins letzte Detail geplant zu sein scheint, kann zum Beispiel noch das Wetter dazwischenfunken.
Ein wichtiger Faktor bei möglichen Bauverzögerungen ist die Selbstüberschätzung. Das Einbringen von Eigenleistungen führt dazu, dass die Höhe der benötigten Finanzierung geringer ausfällt. Doch wenn man die eigenen Fähigkeiten überschätzt, kann es am Ende teurer als gedacht werden, da Reparaturen fällig werden oder bestimmte andere Arbeiten nicht ausgeführt können, weil man selbst zu lange benötigt. Ganz wichtig ist auch das Thema Sonderwünsche. Eine möglichst umfangreiche vorherige Planung schont den Geldbeutel.
Falls Sie Fragen zu Ihrem Finanzierungsvorhaben haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme
(Quelle CASMOS Media GmbH)
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Fähigkeiten wie Gehen, Bücken oder der Gebrauch der Hände sind für viele Menschen selbstverständlich. Fehlt eine dieser so genannten „Grundfähigkeiten“, verändert dies das Leben grundlegend. Der neue Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich sichert gegen die finanziellen Folgen des Verlustes von insgesamt 12 grundlegenden Fähigkeiten ab. Neben den Grundfähigkeiten Gehen, Sehen und Sprechen werden auch Dinge wie der Arm- und Handgebrauch oder Treppen steigen abgesichert. Zudem greift der Schutzbrief auch bei Beeinträchtigungen durch verringerte geistige Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder im Fall der gerichtlichen Anordnung der Betreuung.
Diese günstige Form der Absicherung kommt auch in Betracht wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Vorerkrankungen oder knapper finanzieller Spielräume auscheidet.
Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Versicherte eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate vorliegt. Die Frage, ob der Versicherte im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht.
Stellt sich bei der Prüfung des Leistungsantrags heraus, dass der Versicherte schon in der Vergangenheit Anspruch auf monatliche Leistungen hatte, so werden diese auch rückwirkend erbracht. Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute. So können z. B. als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden.
Wichtig: Wenn sich Rahmenbedingungen des Lebens ändern, lässt sich auch der Grundunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich anpassen. Sie gilt etwa bei einer Heirat, der Geburt oder Adoption eines Kindes oder bei Abschluss einer Berufsausbildung. Unabhängig davon kann der Vertrag alle fünf Jahre nach Vertragsabschluss angepasst werden.
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Die jüngsten Daten des Fondsverbandes BVI haben es gezeigt: 2014 war ein Rekordjahr für die deutsche Fondsbranche. Demnach kletterte das verwaltete Branchenvermögen gegenüber dem Vorjahr um 13 Prozent auf den neuen Höchstwert von 2.382 Mrd. Euro. In den vergangenen zehn Jahren war sogar eine in etwa Verdopplung des Vermögens zu beobachten. Dies ist wenig verwunderlich. Einerseits investieren die Deutschen seit jeher gerne in breit diversifizierte Anlageklassen wie Fonds, andererseits sind Fonds gerade angesichts der Niedrigzinsen eine renditeträchtige Alternative.
Zwei Drittel des Vermögens entfallen dabei auf das rein institutionelle Geschäft in Spezialfonds und freien Mandaten. Rund ein Drittel oder etwa 788 Mrd. Euro verwalten die Fondsgesellschaften in Publikumsfonds. Dort wurde 2014 ein Mittelzufluss um 10 Prozent oder um netto 32,4 Mrd. Euro verzeichnet. Das ist das beste Neugeschäft seit 2005. Auf Seiten des BVI schreibt man die wachsende Beliebtheit von Fonds insbesondere der gefallenen Attraktivität von Zinsprodukten wie Sicht- und Termineinlagen zu.
Besonders beliebt waren einmal mehr die Mischfonds. Sie sammelten 2014 die Rekordsumme von netto 22,7 Mrd. Euro ein. Auf diese Weise können Anleger von der jüngsten Kursrallye an den Aktienmärkten profitieren, während die Mischfonds gleichzeitig auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren und so für einen Risikoausgleich sorgen. Der ist umso wichtiger, da sich die Aktienmärkte zuletzt erfreulich entwickelten, Krisen in der Ukraine und im Nahen Osten oder der Schuldenstreit mit Griechenland jedoch jederzeit wieder Turbulenzen auslösen können. Aktienfonds verzeichneten im Gegensatz zu den Mischfonds Abflüsse in Höhe von 10,2 Mrd. Euro. Trotzdem blieben sie mit einem verwalteten Vermögen von 278 Mrd. Euro die volumengrößte Gruppe bei den Publikumsfonds.
(Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die Deutschen werden immer älter und bekommen immer weniger Kinder. Während ersteres eine gute Nachricht darstellt, versuchen sich die verschiedenen Bundesregierungen seit vielen Jahren gegen die zweite Entwicklung zu stemmen. In dieser Zeit wurden viele Maßnahmen verabschiedet, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und den werdenden Eltern die Angst vor dem befürchteten finanziellen Abstieg nach der Geburt ihrer Kinder nehmen sollen.
Zu den Maßnahmen zählt das Elterngeld. Das Basiselterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Ab 2015 gibt es das so genannte Elterngeld Plus. Dieses kann für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 zur Welt kommen, beantragt werden. Es richtet sich an diejenigen, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.
Diesen Eltern wird die Möglichkeit geboten, das Elterngeld doppelt so lange wie bisher zu beziehen, dafür aber auch nur in halber Höhe. Einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus gibt es, wenn sich beide, Mutter und Vater, entscheiden, gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches das betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Beim Elterngeld Plus werden diese Beträge halbiert.
(Quelle CASMOS Media GmbH)
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Autos müssen bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, damit sie auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen. Bei Mofas und Mopeds ist das anders. Sie gelten als so genannte zulassungsfreie Fahrzeuge. Daher reichen für das Fahren auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen aus. Neben Mofas und Mopeds gehören zu den zulassungsfreien Fahrzeugen auch bestimmte leistungsstarke Elektrofahrräder, Segways, Quads und Trikes oder auch motorisierte Krankenfahrstühle.
Jedes Jahr zum 1. März werden die Versicherungskennzeichen getauscht. Sie kommen in den drei Farben schwarz, blau und grün vor. Seit dem 1. März 2015 dürfen Mofas und Mopeds dann nur noch mit blauen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Dabei sollte man den jährlichen Farbwechsel nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer noch mit den alten Kennzeichen fährt, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Also sollten sich Mofa- und Mopedfahrer sowie alle anderen möglichst schnell zu ihrem Kraftfahrtversicherer aufmachen und in diesem Jahr auf die Farbe blau achten.
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