Das neue Jahr beginnt nicht überall mit Schnee und Eis. Dennoch sollte von Anfang an Klarheit darüber herrschen, wer, wann, wo und in welchem Umfang das kalte Weiß beseitigen muss. Zunächst einmal sind die Eigentümer von Grundstücken dafür verantwortlich, Schnee und Eis wegzuräumen sowie dafür zu sorgen, dass Streugut auf dem Boden verteilt wird. Unfälle sollen so wirkungsvoll verhindert werden. Allerdings ändern sich die Zuständigkeiten bei Mietverhältnissen. In diesem Fall müssen Mieter diese Aufgaben über- nehmen. Trotzdem gilt es für Eigentümer, dies schriftlich festzuhalten – im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Da- bei muss diese Pflicht jedoch nicht zu jeder Tag- und Nacht- zeit erfüllt werden. Grundsätzlich gilt für Wochentage, dass man erst ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr wirklich ran muss. Abends kann man sich wiederum ab 20 Uhr zurücklehnen. Allerdings gelten Ausnahmen, zum Beispiel für Gastronomiebetriebe, die auch nach 20 Uhr geöffnet sind. Generell gilt es darauf zu achten, dass man im Fall von Krankheit oder Urlaub von seinen Pflichten nicht befreit wird, sondern selbst für Ersatz sorgen muss.
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Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen“, lautete jüngst das Fazit der Zeitschrift Finanztest. Bislang verzichten 15 Prozent aller Haushalte in Deutschland auf den wichtigen Basisschutz einer Haftpflichtversicherung. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 des Statistischen Bundesamtes für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Dabei sparen, wie nicht anders zu vermuten, laut Untersuchungsergebnissen insbesondere einkommens- schwache Haushalte. Allerdings wird damit an der falschen Stelle gespart, während sich das Einsparpotenzial selbst in Grenzen hält.
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Wie schnell kann es passieren, dass eine Unachtsamkeit dazu führt, dass andere geschädigt werden und man sein Leben lang auf den Kosten sitzen bleibt. Dabei sind die privaten Haftpflichtversicherungen heutzutage bereits zu ganz kleinen monatlichen Beträgen zu haben. Wenn man diese Beträge zu möglicherweise lebenslang anfallenden Zahlungen infolge eines Schadensfalls ins Verhältnis setzt, dürfte niemand mehr auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Für Sparer sind die niedrigen Zinsen hierzulande ein Ärgernis. Selbst ein negativer Zinssatz ist nicht mehr tabu. Auf diese Weise gehen einem die renditeträchtigen Alternativen aus, wenn man wie die meisten Deutschen zu den Aktienmarkt- Muffeln gehört und nicht in DAX & Co investieren möchte. Gleichzeitig freuen sich Immobilienkäufer und Bauherren über die historisch niedrigen Bauzinsen. Dabei sieht es keineswegs so aus, als würde sich zum Jahresanfang 2015 daran etwas ändern. Die Zinsen für eine Immobilienfinanzierung dürften noch eine ganze Weile auf dem derzeitigen Rekordtiefstand bleiben. Zehnjährige Darlehen gibt es zum Beispiel schon zu Zinsen von rund 1,65 Prozent. Dafür hat insbesondere die Europäische Zentralbank (EZB) gesorgt. Und nun wird sogar über die umstrittenen Staatsanleihekäufe diskutiert. Sollte es auch noch dazu kommen, würde das Zinsniveau noch weiter abgesenkt. Für diejenigen, die sich einen Baukredit sichern wollen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten oder schlicht die eigene Immobilie für die Altersversorgung im Blick haben, wären das erneut gute Nachrichten.
Baufinanzierung
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Im Dezember feierte die Deutsche Rentenversicherung ihr 125-jähriges Bestehen. Trotz der Feierlaune wurde dabei auch deutlich, dass es bei der Altersvorsorge nicht mehr ohne private Vorsorge geht. Am besten wurde dies in der Würdigung der Deutschen Rentenversicherung durch die Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich. Sie zeigte sich überzeugt, dass die Reformen der vergangenen Jahre dazu beigetragen haben, die gesetzliche Rente „auch in Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen“. Zugleich betonte sie jedoch auch, dass sich „eine angemessene Absicherung im Alter künftig nur durch eine Mischung gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsoge aufbauen lässt.“
Drei-Schichten-Modell
Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen hat die Politik bereits 2005 durch die Einführung des Drei-Schichten-Modells gesetzt. Sie reagierte damals auf den zunehmenden Reformdruck bei der Rente durch den demografischen Wandel. Angesichts von staatlichen Förderangeboten, wie der Riester-Rente, ist eine sichere private Altersvorsorge im Rahmen des Drei-Schichten-Modells jedoch kein Hexenwerk. Die erste Schicht soll dabei in Form der gesetzlichen Rente die Grundversorgung sicherstellen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen der individuellen Vorsorge. Unter die dritte Schicht fallen schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sowie Anlageformen wie etwa Immobilien.
Eigenmittel und Förderung
In der zweiten Schicht lassen sich durch die Kombination von eigene Mitteln und staatlichen Fördergeldern trotz des aktuellen Niedrigzinsniveaus attraktive Renditen erzielen und so eine vernünftige Altersvorsorge aufbauen. Das erste Kernelement ist hierbei die bekannte Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht hierbei in Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen. Jeder erwachsene Riester-Kunde erhält somit 154 Euro Grundzulage im Jahr, sofern er mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens investiert hat – abzüglich der staatlichen Zulagen wohlgemerkt. Zudem gibt es für jedes Kind weitere Zulagen. Je nach Gesamthöhe des Beitrags ergeben sich dann noch weitere Steuervorteile.
Betrieblich Vorsorgen
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist das zweite Kernelement der zweiten Schicht. Die bAV ist inzwischen längt nicht mehr eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Heute können Arbeitnehmer von ihrem Chef eine bAV verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung. Dabei werden die bAV-Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen, so dass es Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben gibt.
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Zum Jahreswechsel haben zahlreiche private Krankenversicherungen ihre Tarife angepasst. Während in manchen Fällen die Beiträge gesenkt oder neue Garantien ausgesprochen wurden, steht aber auch des Öfteren eine Beitragserhöhung im Raum. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben den normalen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen durch neue Medikamente und Behandlungsmethoden sowie höhere Personalkosten sorgt auch bei den privaten Krankenversicherungen das anhaltende Niedrigzinsniveau für Probleme. Denn ein Teil der Beiträge wird stets nach Risikogesichtspunkten angelegt, um damit später anfallende Kosten zu bezahlen. Da die Renditen hierfür aufgrund der weltweit gesunkenen Zinsen nicht mehr wie früher erwirtschaftet werden können, werden die Kosten auf die Versicherten umgewälzt. Allerdings muss eine Beitragsanpassung für Privatversicherte kein Dauerproblem werden, denn sie stellen einen guten Grund dar, nachzusehen ob Leistungen und Beiträge noch mit den eigenen Vorstellungen zusammenpassen, oder ob nicht doch ein Wechsel des Tarifs oder der Versicherung sinnvoll ist. Dabei ist es wichtig zu wissen: Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Anpassung kann ein Versicherter die Sonderkündigung aussprechen. Das heißt bei Bekanntwerden Ende November kann noch bis Ende Januar eine Kündigung erfolgen und die Versicherung gewechselt werden. Die Handlungsoptionen im Fall einer Beitragserhöhung richten sich nach Lebensalter, Gesundheitszustand und Versicherungsdauer. Je älter man ist, umso teurer wird der Umstieg zu einer neuen Gesellschaft. Vorerkrankungen können außerdem zu höheren Beiträgen oder sogar Versicherungsausschlüssen führen. Schließlich kommt noch der Faktor Versicherungsdauer hinzu, denn im Fall eines Wechsels können die Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden. Daneben gibt es auch innerhalb einer Versicherung verschiedene Optionen, die monatlichen Beiträge stabil zu halten bzw. zu senken. Neben der Erhöhung des Selbstbehalts besteht auch die Möglichkeit in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers zu wechseln. Privatversicherte haben also jede Menge Optionen, für die jedoch eine ausführliche Beratung notwendig ist.
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Deutschland 2050 – Demografie und Inflation - YouTube.
Eigentlich ist es schon lange kein Geheimnis mehr:
im Jahr 2050 wird die gesetzliche Rente für ein auskömmliches Leben alleine nicht mehr reichen. Dennoch winken viele beim Thema „Rentenlücke“ ab, denn der Eintritt ins Rentenalter scheint weit entfernt und irgendwas wird schon passieren, so dass man sich heute keine Gedanken um eine private Vorsorge machen muss.
Die DWS Invest hat für diese Fälle einen Film produziert, der anschaulich und gut verständlich zeigt, warum Inflation und demografischer Wandel zu sofortigem Handeln zwingt – und wie der Staat vorsorgende Menschen sogar noch unterstützt.
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Wer denkt beim monatlichen Blick auf den Lohnzettel nicht gerne an eine richtige Gehaltserhöhung. Doch meist lässt sich das nicht so einfach realisieren, wie es wünschenswert wäre. Anders sieht es dagegen bei einem neuartigen Model der Nettolohnoptimierung aus. Das lässt sich einfach realisieren und führt schnell zu einem echten Plus beim Netto. Durch die Einbeziehung völlig legaler Steuersparmöglichkeiten, etwa durch die Nutzung von Sachbezügen oder spezieller Pauschalen, wie dem Verpflegungsmehraufwand, lässt sich aus einem bestehenden Gehalt mehr Nettolohn herausholen. Dieser Zugewinn beim Netto kann wiederum in verbesserten Risikoschutz und höhere Altersabsicherung gesteckt werden, so dass der Arbeitnehmer am Ende für das gleiche Nettogehalt ein mehr an Leistungen hat. Durch die Umwidmung von normalen Gehaltsteilen in Sonderbestandteile wie Sachbezug oder andere Pauschalen reduziert sich das Bruttogehalt aus Sicht des Finanzamts deutlich. In der Folge sinken Abzüge für Lohnsteuer und Sozialabgaben, die das Netto für den Arbeitnehmer signifikant erhöhen. Um Nachteile aus den niedrigeren Sozialabgaben auszugleichen, findet automatisch eine Kompensation der entgangenen Leistungen durch private Absicherungen statt. Die Absicherung bleibt also jederzeit unverändert bestehen. Durch das nun freigewordene Netto können zusätzliche Absicherungsbausteine wie Berufsunfähigkeitsschutz (BU) oder Altersvorsorge angegangen werden, ohne dass der Arbeitnehmer etwas zusätzlich bezahlen muss. Speziell eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich dabei in mehrfacher Hinsicht lohnen. Zum einen wird statistisch gesehen jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Zum anderen ermöglicht das Modell auch eine Absicherung für risikoreiche Berufe, die sonst Probleme hierbei haben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Im Gespräch wird erläutert wie der Staat zu Lasten der Menschen in die Wirtschaft eingreift und sich große Teile der Einkommen seiner Bürger zu Unrecht aneignet. Die Philosophie des Libertarismus propagiert den freien Markt als Lösung der Probleme menschlicher Interaktion.
Grundannahme ist, dass jeder Mensch Eigentümer seines eigenen Körpers ist. Daraus ergibt sich logisch, dass der Mensch auch Eigentümer der durch seine Arbeit hergestellten Güter ist.
Ein Austausch dieser Güter kann nur freiwillig erfolgen. Staatliche Zwangsabgaben in Form von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und dergleichen widersprechen diesem Prinzip grundsätzlich.
Die Logik dieser Philosophie besagt, dass dieses staatliche Handeln zu einer stetig wachsenden Staatsquote und letzten Endes in den Sozialismus führt.
der intellektuelle - blog: Eigentum verpflichtet ... nicht? - Interview mit Oliver Janich zur Philosophie des Libertarismus.
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