Die jüngsten Versuche der Politik, die gesetzliche Rente auf neue Beine zu stellen, machen eine private Vorsorge weiterhin notwendig. Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte. Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion. Am Ende stand das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge.
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Schon heute sind in Deutschland 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die demographische Entwicklung sorgt dafür, dass diese Zahl in Zukunft noch deutlich steigen wird. Pflegebedürftige werden je nach Pflegeaufwand in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Diese bestimmt die Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Doch ganz gleich, welche Pflegestufe einem auch zugewiesen wird, die hohen Pflegekosten werden seitens der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nur zu einem geringen Teil abgedeckt. Wichtig ist also eine private Absicherung, die im Fall der Fälle ein Pflegetagegeld bezahlt. Die Gothaer MediP ist eine solche flexible Pflegevorsorge, mit der sich Versicherte für jede Pflegestufe individuell absichern können. Einzelne Pflegebausteine lassen sich ganz nach Bedarf zusammenstellen. Die Alleinstellungsmerkmale von Gothaer MediP sind dabei der besonders umfangreiche Basisschutz, die Nachversicherungsoption ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, die Soforthilfe ohne Einstufung in eine Pflegestufe, etwa nach einem Unfall, und die vollstationäre Kurzzeitpflege zur Entlastung für pflegende Angehörige. Die Standard-Variante des Vorsorgeproduktes ist MediP 3. Diese leistet bei vollstationärer Pflege für alle Pflegestufen. Voraussetzung dafür ist die korrekte Einstufung durch die deutsche Pflegepflichtversicherung. Zudem leistet sie auch bei ambulanter Pflege zu Hause für die Dauer der Zuordnung in Pflegestufe III. Die Tarifoptionen MediP 1 und 2 ergänzen den Standardtarif um die ambulante Pflege in den jeweiligen Pflegestufen. Mit MediP 0 wird der Fall der Demenz abgesichert. Als Ergänzung dient zudem der Baustein MediP EZ. Dahinter verbirgt sich eine Einmalzahlung bei erstmaliger Feststellung einer Pflegebedürftigkeit nach den Pflegestufen I, II oder III.
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Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten.
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Berufsunfähigkeits-Policen werden teurer
Die Absenkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent verteuert wohl die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wer in Kürze den Abschluss eines Vertrags plant, sollte dies noch im aktuellen Kalenderjahr tun [...]
LVRG: BU-Policen werden um bis zu 7 Prozent teurer.
Unseren Vergleichsrechner mit den günstigsten Tarifen finden Sie hier: BU-Vergleichsrechner.
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Versicherung : Bundesweite Razzien gegen Debeka-Mitarbeiter - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT.
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Die Parksituation in deutschen Großstädten ist für viele Autofahrer ein großes Ärgernis. Dabei lauern einige Gefahren selbst für diejenigen, die sich korrekt verhalten und lediglich Opfer von Rüpeln werden, die ihr Fahrzeug in zweiter Reihe, vor einer Einfahrt oder anderweitig verkehrswidrig abstellen. Im Fall von Kollisionen mit Falschparkern sollte beachtet werden, dass grundsätzlich derjenige Schuld ist, der den Unfall verursacht hat und nicht der Halter des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs. Denn auch hier gilt das alte Gebot, dass sich Autofahrer den Sicht- und Straßenverhältnissen anpassen müssen und nicht einfach auf das Fehlverhalten anderer verweisen können. Allerdings können auch Falschparker in bestimmten Fällen mithaften, wenn ihr Auto in einen Unfall verwickelt wird. Während den Unfallverursacher die Hauptschuld trifft, hängt die Haftung des Falschparkers davon ab, in wie weit er zuvor die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Ärgerlich ist es auch, wenn man gerade wegfahren möchte, nur um dann festzustellen, dass das eigene Auto von einem Falschparker zugestellt wurde. Zwar darf man den Wagen wegschleppen und sich die Kosten später vom Verkehrssünder erstatten lassen. Allerdings muss der Geschädigte für den Abschleppdienst in Vorleistung gehen und weiß nicht, wann er sein Geld überhaupt wiedersieht. Daher sollten zugeparkte Opfer auf öffentlicher Fläche lieber die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, um sich bestätigen zu lassen, dass man im Recht ist. Zeugen oder Fotos helfen in dieser Situation ebenfalls weiter. Wer jedoch, zum Beispiel zum schnellen Entladen, in der zweiten Reihe parken muss, kann das Risiko, dass er kostenpflichtig abgeschleppt wird etwas verkleinern. Dazu sollte zum Beispiel die Handynummer an der Windschutzscheibe befestigt werden, um schnell kontaktiert werden zu können. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Im Zuge der Bestechungsvorwürfe gegen Mitarbeiter der Debeka-Versicherung haben Polizisten 24 Büros oder Privatobjekte in mehreren Bundesländern durchsucht.
via Versicherung : Bundesweite Razzien gegen Debeka-Mitarbeiter - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT.
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Die beliebtesten Fondspolicen-Anbieter aus Vermittlersicht - VersicherungsJournal Deutschland.
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So sollen BU-Produkte flexibler und berechenbarer werden
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